Gestörter Dichtervortrag 1474

Ein Ehrenhandel in der Gmünder Bürgertrinkstube
und der Spruchsprecher Grönenwald
©Klaus Graf 1988, 1997

"Bürgermeister und Rat von Gmünd entscheiden in der Klage ihres ehemaligen Söldners Bartholome Weckmann gegen Kaspar Brögel, Bürger zu Gmünd wegen Verleumdung: Weckmann solle einen Eid leisten, daß er die Wahrheit gesagt habe. Weckmann nimmt das Urteil an, Brögel will dagegen an den Kaiser appellieren. Siegel der Stadt Gmünd". So faßt Alfons Nitsch eine siebenseitige Niederschrift über eine Verhandlung des Rats der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd am Dienstag nach dem Sonntag Laetare, dem 22. März 1474, mit dürren Worten zusammen [Anm. 1].

Der Streit zwischen Brögel und Weckmann sollte sich für die Stadt als folgenschwer erweisen: Weckmann, von 1469 bis 1474 als Söldner in Gmünder Diensten, entwickelte sich zu einem hartnäckigen "Feind" der Stadt - nicht zuletzt weil seiner Ansicht nach der Rat den Streit mit Brögel nicht gerecht geschlichtet hatte. 1478 nahm er zwei Gmünder Untertanen gefangen, 1479 schickte er der Stadt seinen Feindbrief. Bei seiner Fehde konnte Weckmann auf den Beistand des adeligen Städtefeindes Kilian von Stetten und anderer "Raub-Unternehmer" rechnen. Auch die Nachbarreichsstadt Aalen hatte Ärger mit Weckmann und warnte 1480 Nördlingen vor ihm. Zwei Jahre später heißt Weckmann Gmünds vind (Feind). Endgültig (?) wurde sein Streit mit Brögel von einem adeligen Schiedsgericht im Jahr 1484 geschlichtet [Anm. 2].

Doch nicht nur wegen dieser Nachgeschichte ist der Inhalt der Verhandlungsniederschrift von 1474 bemerkenswert. Nitschs Regest läßt nicht ahnen, daß die Urkunde einen seltenen Einblick in das gesellige Leben der Gmünder Bürgertrinkstube gewährt - und darüberhinaus den einzigen bislang bekannten Beleg für literarische Aktivitäten im mittelalterlichen Gmünd liefert [Anm. 3].

Der Streit


Weckmann klagte vor dem Rat gegen Kaspar Brögel und ließ durch seinen Fürsprech (Anwalt) ausführen, daß Brögel - so die Niederschrift - sich in der Bürgertrinkstube während des Vortrages eines Spruchsprechers sich durch die Aufforderung, ruhig zu sein bzw. das Brettspiel einzustellen, gestört gefühlt habe. Brögel sei aus Ärger (urbunst) zu Eberhard Vetzer gegangen und habe diesem erzählt, Weckmann habe über Vetzer gesagt: Die Gesellen, die auf der Burg Waldenstein lägen, würden stehlen und rauben, wieviel sie könnten, und Vetzer sei ihr Hauptmann. Vetzer habe ihn zur Rede gestellt: Wenn Weckmann das gesagt habe, habe er gelogen wie ein Schalk und Bösewicht. Er, Weckmann, habe das zurückgewiesen und von Vetzer verlangt, den Namen des Verleumders zu nennen. Als Vetzer ihm auf den Vorwurf hin, er habe die Anschuldigung erfunden, Brögel nannte, habe er Brögel darauf angesprochen. Dieser habe den Vorwurf jedoch zurückgewiesen.

Weckmann ritt laut den Einlassungen seines Anwalts kurz danach mit einigen Gmünder Ratsherrn zum Kloster Lorch. Dort wurde er auf Verlangen und in Anwesenheit Eberhard Vetzers auf seine Äußerungen über Vetzer von Hans Nothaft (dem Jüngeren, württembergischer Rat [Anm. 4]) angesprochen. Weckmann leugnete wieder, die fragliche Behauptung - die gesellen, so uff Waldenstain legen, die stelen und roubten, was sie anka+emen unnd inen werden mochte, des so+elte Eberhart Vetzer ain houbtman sin - aufgestellt zu haben.

Der nächste Vorfall des Streits trug sich auf dem Gmünder Markt zu, als Weckmann nach eigenen Angaben mit Brögel freundlich über die Angelegenheit sprechen wollte. Brögel zückte jedoch sein Waidmesser und warf es auf Weckmann, worauf auch dieser Brögel ein oder zwei Streiche versetzte. Nach dieser Darstellung des Sachverhalts ließ Weckmann den Rat bitten, Kaspar Brögel anzuweisen, ihm seine Ehre wiederzugeben und ihm Schäden und Kosten zu erstatten.

Brögel verteidigte sich durch seinen Anwalt unter anderem, indem er eine Begebenheit in der Trinkstube anführen ließ. Eines Morgens habe Weckmann gesagt, die schnackusser (Schimpfwort [Anm. 5]) auf Waldenstein ritten aus und ein, er denke, ob Eberhard Vetzer ihr Hauptmann sei. Als Brögel mit Eberhard Vetzer, den er als seinen guten Gönner und Gesellen (Freund) bezeichnete, spacieren gegangen sei, habe er diesem Weckmanns Äußerung mitgeteilt. Brögel gab auch eine andere Darstellung der Messerstecherei auf dem Markt, indem er Weckmann für sie verantwortlich machte. Auch Brögel begehrte die Wiederherstellung seiner Ehre.

Weckmann ergänzte in seiner Erwiderung noch einen Wortwechsel mit Brögel auf dem vischsteg und machte als Zeugen der Stecherei auf dem Markt Jörg von Horkheim, Ulrich Hack und Jörg Winkental namhaft.

Nachdem auch noch Brögel eine weitere Stellungnahme hatte abgeben lassen, entschied der Rat, daß Weckmann einen Eid schwören könne, daß er die ihm von Nothaft und Brögel in den Wort gelegten Worte nicht gesprochen habe. Während Weckmann sich dazu bereit erklärte, nahm Brögel das Urteil nicht an und kündigte Berufung vor dem Kaiser an.

Die Bürgertrinkstube


Die Empfindlichkeit Eberhard Vetzers, der nicht als Anführer von Strauchdieben auf der Burg Waldenstein bei Rudersberg (mit der damals Anton von Emershofen belehnt war [Anm. 6]) gelten wollte, ist verständlich, um so mehr, wenn man die Familiengeschichte der Vetzer kennt. Eberhard Vetzer entstammte einem Gmünder Stadtgeschlecht, das sich damals auf dem Weg in den Landadel befand [Anm. 7]. Eine mißliche Zwitterstellung zwischen Stadtbürgertum und Adel: einerseits der vertraute Umgang mit Stadtbürgern (der ihn in adeligen Augen verdächtig machte), andererseits der Verdacht, Hauptmann einer Gruppe von Städtefeinden zu sein.

Die Bürgertrinkstube bildete den gesellschaftlichen Mittelpunkt der Gmünder Oberschicht [Anm. 8]. Hier trafen sich die Angehörigen der alten Geschlechter, die "Burger" (deshalb eigentlich richtiger: Burgertrinkstube), aber auch die reich und ratsfähig gewordenen Kaufleute und Handwerker mit den Junkern der umliegenden Adelssitze zu exklusiver Geselligkeit, gemeinsamem "Müßiggang". Bezeichnend ist eine Episode aus dem Jahr 1464. Heinrich Eschach, der einen Streit mit der Stadt führte, erschien auf der Trinkstube und forderte vom Rat (der demnach dort versammelt war), ihn aus dem Bürgerrecht zu entlassen. Anwesend waren auch Syfrid vom Holz (aus der später zu Alfdorf ansässigen Adelsfamilie) und Herr Veit, ein Kaplan - also ein Landadeliger und ein Geistlicher. 1471 traf ein Bote den Schultheißen auf der Bürgertrinkstube an; im gleichen Jahr wurde ein Streit dort verhandelt, und 1483 tagte das Gericht auf der Herren vorderer Trinkstube [Anm. 9]. In der Trinkstube fand auch die jährliche Mahlzeit der Richter statt [Anm. 10]. Überspitzt könnte man formulieren: Nicht vom Rathaus, von der Trinkstube aus wurde die Stadt regiert.

Noch am Ende des 16. Jahrhunderts war die Aufnahme von Stubengesellen (Mitgliedern) obrigkeitlich reglementiert. Am 4. Juni 1585 berichtet das Ratsprotokoll, auf Bitten von Jeremias Köllin und Sebstian Haug sei Heinrich und Augustin Dapp vergönnt worden, daß ain erbarer rath sy wolle zu stubengesellen einschreiben lassen [Anm. 11]. Der kaiserliche Kommissar Heinrich Haß, der im Januar 1552 aus Mißtrauen gegen die Zunftverfassung eine Verfassungsänderung vornahm, reservierte die "Burgerstub" nicht von ungefähr für die vom Rat, während die anderen ehrlichen Bürger auf die Krämerstube, die gemeinen Handwerker auf die Binderstube verwiesen wurden [Anm. 12]. Im 18. Jahrhundert wurde aus der "Herrentrinkstube" (als solche noch 1707 bezeugt [Anm. 13]) im Eckhaus am Ausgang der Rinderbachergasse (Kornhausstraße 3) die Wirtschaft zum Pfauen (heute Pfauenapotheke).

Der literarische Vortrag


Über die Rezitation des fahrenden Spruchsprechers erfährt man aus der Niederschrift von 1474 folgendes: Vor einiger Zeit, ließ Weckmann ausführen, hätte sich zugetragen, das ain sprecher genant der Gro+enenwald ain spruch uff der burger trinckstuben spreche, den selben spruch nun die gemainen stuben gesellen gern von im sagen hertten, spiltten der selben wyle (Zeit) Caspar Pro+egel unnd noch ain geselle mitainander in dem brett, die baide merer dann zu+o ainem male von ettlichen stubengesellen uffzehören spilen gehaissen worden weren. Das sie nicht ta+etten, redtte er im besten zu+o im, wie sie gesellen weren, so sie verstv+onden, das die herren und gesellen gern den spruch horttenn unnd fast jederman stil swig, das sie nicht uffhoren noch still sin wo+elten. Do nun der spruch sin entschafft genomen hett, keme Casper Pro+egel zu+o im, sagende, warumb er im uffzu+oho+eren spilen gehaissen hette, were er (Brögel) doch kain stuben geselle, so hette er stuben recht. Darumb so+eltte er wissen, das er so+ellichs nit gern von im hette noch haben wo+eltte. Gebe er (Weckmann) im zu+o antwurt, er hette so+ellichs in allem gutten und im besten getan.

In seiner Erwiderung bemerkte Brögel zur Aufforderung Weckmanns, das Spielen einzustellen: es begebe sich offt, so man in ainer zeche spreche oder sagte, das ainer uffhortte spilen und der annder nicht, das were an dem ende sinthalb auch beschehenn . Die Stubenmeister hätten Weckmann ja nicht befohlen, ihn zum Beenden des Spiels anzuhalten.

Ein Konflikt, der in den mittelalterlichen Trinkstuben öfter vorgekommen sein dürfte: In einer geselligen Zusammenkunft (Zeche) wollte ein Teil der Anwesenden den Vortrag des Sprechers hören, ein anderer aber das Gespräch oder das Spiel fortsetzen. Die Sprecher baten zwar regelmäßig am Eingang ihrer Mären-Vorträge um Aufmerksamkeit (was als Formel in die Märentexte einging), mußten aber mit der Tatsache leben, daß nicht jeder ihren Darbietungen andächtig zu lauschen gewillt war. Ein Dichter klagte: Es ist verloren arebeit (Mühe) /swer in schalle (Lärm) ein maere seit (sagt) [Anm. 14].

Die sogenannten "Sprecher" waren berufsmäßige Deklamatoren, fahrende Spielleute, die durchs Land zogen und vor höfischem, adeligem oder städtischem Publikum Sprüche (Erzählungen in Versform) und Lieder vortrugen. Der Grönenwald, der 1474 in Gmünd gastierte, stand 1480 im Dienst des Kaisers, denn das Nördlinger Stadtkammerrechenbuch führt ein Geschenk in Höhe von einem halben Gulden (zwei Ort) für ihn auf: Item geschenkt dem Grönewald dez keysers sprecher [Anm. 15]. Der Name Grönenwald, abgeleitet von "grüner Wald", ist ein typischer Fahrendername, gewählt als poetisches Signal: noch einige Jahrzehnte später bezeugt ein Liederdichter Grünwald den "zauber des dichternamens Grünwald" [Anm. 16].


Anmerkungen


[1] Alfons Nitsch, Urkunden u. Akten d. ehem. Reichsstadt Schw. Gmünd 777 bis 1500. 2 (1966) Nr. 1666 (Abkürzungen aufgelöst) nach der Papierkopie bei den Akten Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S Bü 1446.

[2] Außer den bei Nitsch Nr. A 326-340, Nr. 1681, 1811f., 1814, 1850f., 1971 verzeichneten Quellen sind heranzuziehen aus dem Nördlinger Stadtarchiv die Missiven 1478, Bl. 138; 1480, Bl. 361 (Aalen an Nördlingen); 1482, Bl. 368; vgl. Graf, in: Geschichte der Stadt Schw. Gmünd (1984) 109 mit Anm. 78.

[3] Vgl. Graf (wie Anm. 2) 169.

[4] Walter Pfeilsticker, Neues Württ. Dienerbuch 1 (1957) Nr. 1130.

[5] Schweizerisches Idiotikon 9 (1929) 1173 s.v. Schnagg.

[6] Uwe Jens Wandel, in: Schwäb. Heimat 38 (1987) 260 [bzw. mit Belegen Derselbe, Der Waldenstein: Geschichte und Geschichten, Heimatblätter. Jb. für Schorndorf und Umgebung 8, 1990, 32-57, hier 37].

[7] Graf (wie Anm. 2) 125.

[8] Ebd., 125f.

[9] Nitsch (wie Anm. 2) Nr. 1396, 1562, 1594, 1941.

[10] Ebd., Nr. 1507 und Albert Deibele, in: Gmünder Heimatblätter 10 (1937) 99.

[11] Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S Bü 522, fol. 131. Eine Gastung auf der Herren- oder Burgerstuben erwähnt in den Ausgaben des Pfarrers 1543/44, Stadtarchiv Schw. Gmünd Spitalarchiv I b 2.

[12] Eberhard Naujoks, Karl V. und die Zunftverfassung (1985) 251.

[13] Graf, Vom Gmünder Marktfrieden, Gmünder Geschichtsblätter 1984 Nr. 2 [bzw. Gmünder Studien 4, 1993, S. 12f., 35 Anm. 37]

[14] Hanns Fischer, Studien zur deutschen Märendichtung (1968) 264.

[15] Heinz Mundschau, Sprecher als Träger der 'tradition vivante' der Gattung 'Märe' (1972) 53. Zu dieser Arbeit vgl. etwa Irmgard Meiners, Zs. f. dt. Philologie 94 (1975) 442-448. Zu den Sprechern vgl. etwa Ursula Peters, in: Zs. f. dt. Altertum 105 (1976) 233-250; Dieselbe, in: Anzeiger f. dt. Altertum 91 (1980) 158-161; Walter Salmen, Der Spielmann im Mittelalter (1983).

[16] Arthur Kopp, Grünwaldlieder, in: Zs. f. dt. Philol. 47 (1918) 210.

Erstveröffentlichung in: ostalb/einhorn 15 (1988), S. 416-419 (durchgesehen und ergänzt). Übergeschriebene Buchstaben werden mit dem Pluszeichen gekennzeichnet.

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