Fürstliche Erinnerungskultur

Eine Skizze zum neuen Modell des Gedenkens in Deutschland im 15. und 16. Jahrhundert

©Klaus Graf 1997

Druckfassung erschienen in: Les princes et l'histoire du XIVe au XVIIIe siècle, hrsg. von Chantal Grell/Werner Paravicini/Jürgen Voss (= Pariser Historische Studien 47), Bonn 1998, S. 1-11




[Internetressourcen zum Thema siehe: VL Museen: Museumsgeschichte]

Zum Handwerkszeug des Historikers gehört die auf Droysen zurückgehende Unterscheidung zwischen Überrestquellen und Traditionsquellen [Anm. 1]. Allerdings entsprach dem heutigen Paar Überreste/Tradition in der "Historik " Droysens eine Trias: Überreste, Denkmäler und Quellen. Zu den Denkmälern rechnete Droysen die monumentalen Bau- und Kunstwerke, die Inschriften und Münzen, aber auch - was verblüffen muß - die Urkunden. Die Denkmäler stehen zwischen den Überresten und den Quellen [Anm. 2]. Sie sind Überreste von Geschäften, wollen zugleich aber etwas für die Erinnerung fixieren und zwar in reflektierter Form. Bereits die Quellentypologie des Chladenius aus der Mitte des 18. Jahrhunderts hatte die Denkmale als Oberbegriff der Geschichtsquellen angesetzt und die Denkmale im engeren Sinne den Büchern bzw. historischen Schriften gegenübergestellt. Diese Denkmale sollen "zum Andencken dienen" [Anm. 3]. Während jedoch Chladenius im Widerspruch dazu auch Überbleibsel wie archäologische Funde als Denkmale im engeren Sinn verstanden hat, bestimmte Droysen den Begriff des Denkmals präziser, indem er auf die Absicht des Erinnerns abhob.

Im heutigen deutschen Sprachgebrauch meint Denkmal zweierlei: zum einen das Gedächtnismal, das die Erinnerung an eine Person oder ein Ereignis wachhalten soll, zum anderen ein erhaltenswürdiges historisches Objekt, das nachträglich zum Kulturdenkmal deklariert wird. Was heute verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angehört, war in Spätmittelalter und früher Neuzeit eng aufeinander bezogen, ablesbar an dem Quellenterminus "gedechtnus". Er erscheint in einem Vokabular des 16. Jahrhunderts als Entsprechung des lateinischen "monimentum " [Anm. 4] und damit als direkter Vorgänger des jüngeren Denkmalbegriffs [Anm. 5]. Der deutsche Germanist Jan-Dirk Müller hat in seinem Buch mit dem programmatischen Titel "Gedechtnus" das "Ruhmeswerk" Kaiser Maximilians I. auf eine Konzeption zurückgeführt, die er wie folgt umschreibt: "Gedächtnus meint erstens liturgische memoria [...], religiöse Stiftungen und Gebetsdienst, bedeutet zweitens die überhöhende Darstellung der eigenen Taten in Text und Bild für die Nachwelt. Hier berührt sich M[aximilian]s Intention mit dem humanistischen Gedanken ewigen Nachruhms in den Werken der Dichter und Künstler. Gedächtnus heißt drittens Sicherung und Erneuerung historischer Überlieferung aller Art [...]. Viertens geht es um Fixierung aller möglichen Wissensbestände im Umkreis von Regiment, Hof und fürstlichem Haus." [Anm. 6] Entscheidend ist somit die Verklammerung von Bewahrung und Stiftung des Gedächtnisses, von vergangenheitsgerichteter Überlieferungssicherung und zukunftsgerichteter Überlieferungsbildung, von Denkmalpflege und Denkmalsetzung. Den Überlegungen von Jan Assmann folgend [Anm. 7], werde ich retrospektive und prospektive Erinnerung unterscheiden, und im Zentrum meiner kurzen Skizze zur fürstlichen Erinnerungskultur soll das Verhältnis und die Verschränkung der beiden Erinnerungsdimensionen stehen. Ich werde dabei die Historiographie und die fiktionale Literatur, aber auch die religiösen Stiftungen und die Zeugnisse liturgischer Memoria - etwa die Herrschaftsjahrtage [Anm. 8] - ausklammern müssen und mich auf Denkmäler, also nicht-schriftliche Medien der Erinnerung und Verewigung konzentrieren. Dabei will ich vor allem solche Ausdrucksformen in den Blick nehmen, die sich im 15. Jahrhundert und zu Beginn des 16. Jahrhunderts als Innovationen erweisen.

Seit wann haben sich deutsche Fürsten für Altertümer interessiert? Nennenswerte Kunst- und Antikensammlungen [Anm. 9] scheint es in Deutschland vor 1500 nicht gegeben zu haben. Als Pionier der fürstlichen Beschäftigung mit Altertümern kann in der Tat Kaiser Maximilian gelten. Während man von seinem Vater Friedrich III. nur weiß, daß er einige antike Kameen besessen hat, ist für ihn eine Münzsammlung nachgewiesen [Anm. 10]. Eine bemerkenswerte Kollektion antiker Münzen nannte etwa zur gleichen Zeit Graf Eberhard im Bart, 1495 zum ersten Herzog von Württemberg erhoben, sein eigen [Anm. 11]. Da Eberhard mit einer Gonzaga von Mantua verheiratet war, liegt es nahe, an italienische Einflüsse zu denken. Allerdings sollte man berücksichtigen, daß schon 1487 in Nürnberg der Franziskaner Stephan Fridolin zu der von einem Mainzer Kartäuserprior stammenden Sammlung antiker Münzen sein "Buch von den Kaiserangesichten" verfaßt hatte [Anm. 12]. Bildlich-einprägsam verwies die Reihe der Caesarenbilder auf die Kontinuität des Imperium Romanum, und zugleich lieferte die Beschäftigung mit antiken Münzen ein erfolgreiches Modell, wie dauerhaftes Gedächtnis und Verewigung des Herrschers zu bewirken sei. Analog dazu schätzten Gelehrte, die sich um 1500 mit antiken Inschriften befaßten, diese vor allem als Muster für die Stiftung ewigen Nachruhms [Anm. 13].

Gewissermaßen die prospektive Antwort auf das retrospektiv-antiquarische Sammeln antiker Münzen stellte das Aufkommen der Porträt-Medaille dar. Diese Schaumünzen wurden als Erinnerungsstücke und Andenken verschenkt. Während die ältere Forschung die Entstehung der deutschen Medaillensitte mit dem bürgerlichen Familiensinn erklären wollte, legt der enge Zusammenhang zwischen Medaillen und Porträt-Münzen den Schluß nahe, daß der fürstlichen Repräsentation und insbesondere den Bestrebungen Maximilians die Priorität zukam [Anm. 14]. Allerdings hatte bereits 1483 Erzherzog Sigmund von Tirol nach italienischem Vorbild eine Medaille mit seinem Bild herstellen lassen, und seine gleichzeitig in Hall geprägte Pfundnermünze gilt als die erste Porträtmünze des deutschen Sprachraumes [Anm. 15].

Porträtmünzen und Medaillen gehören um 1500 zu einem Feld relativ neuer Erinnerungsmedien, deren Zweck die möglichst naturgetreue bildliche Vergegenwärtigung einer Person oder - im Fall der Vedute - eines Zustands war. Da man mehr und mehr auf zeitliche Veränderungen und Wandlungsprozesse aufmerksam wurde, wünschte man gleichsam eine Momentaufnahme, die als dauerhaftes Andenken an eine Person, ihr Aussehen und ihre Kleidung zu einem bestimmten Zeitpunkt fungieren konnte. Allerdings sind die ältesten deutschen Beispiele des sogenannten "autonomen " Porträts [Anm. 16] in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nicht in einem fürstlichen, sondern in einem städtischen Kontext entstanden [Anm. 17].

Besonders eindrucksvoll demonstrieren das Ineinandergreifen retrospektiver Traditionspflege und prospektiver Verewigung die Ahnengalerien [Anm. 18]. Die postum geschaffenen Ahnengemälde, die man nicht selten mit historisierenden Details auszustatten bemüht war, wurden durch für die Nachkommen angefertigte Porträts der lebenden Familienmitglieder fortgesetzt. Die Blütezeit der Ahnengalerien war das 16. und 17. Jahrhundert; damals bemühte man sich in einer Art frühen Denkmalpflege auch um die Grablegen fürstlicher Ahnen, etwa der Wettiner Markgrafen auf dem Petersberg bei Halle [Anm. 19]. Sucht man im 15. Jahrhundert nach Vorläufern solcher Traditionspflege, so lassen sich eigentlich nur die in den 1460er Jahren entstanden Fresken der bayerischen Fürsten im Münchner "Alten Hof " anführen [Anm. 20].

Den Kern des Hausschatzes und den Kristallisationspunkt für das Selbstverständnis der Fürstenfamilien bildeten die Erb- oder Hauskleinodien [Anm. 21]. Sie galten als Symbole der Stammherrschaft [Anm. 22]; ihr Verbleib bei der Familie wurde durch Hausnormen garantiert. Diese Gegenstände, Reliquien oder kostbare Schmuckstücke, werden bereits in Quellen des 14. Jahrhunderts erwähnt. Mit der Zeit wurden sie mehr und mehr als familiäre Erinnerungsstücke und Altertümer verstanden. Zu dieser Gruppe von Objekten zählten ebenfalls jene "profanen Reliquien ", die aufgrund ihres Bezugs zu einem Familienmitglied aufbewahrt und überliefert wurden. Im Inventar der Schatzkammer von Schloß Tirol von 1532 erscheint beispielsweise eine Blume, die auf der Todesstätte Herzog Leopolds bei Sempach 1386 gewachsen sein soll [Anm. 23]. Vermutlich gelangte die Kuriosität, die an ein traumatisierendes Ereignis der habsburgischen Familiengeschichte erinnerte, jedoch erst 1515 in den landesfürstlichen Schatz. Neben den Erbkleinodien fielen vergleichbare Erinnerungsstücke vor 1500 jedoch sicher nicht ins Gewicht.

Im 16. Jahrhundert schützte man dann auch die Resultate fürstlichen Sammeleifers mit dem Mittel des Fideikommisses [Anm. 24]. So heißt es im Testament des Habsburgers Ferdinand I. von 1554, eine Truhe mit Münzen und Antiquitäten solle ungeteilt an den Erstgeborenen fallen. Ausdrücklich wird das Alter der Münzen als Grund dafür angeführt, daß sie wie ein Schatz unveräußerlich gehütet werden sollen [Anm. 25]. 1567 verfügte Herzog Albrecht von Preußen testamentarisch, seine Bibliotheken hätten auf ewig unzerteilt in Königsberg zu bleiben [Anm. 26], und Ottheinrich von der Pfalz wollte seine schriftlichen Unterlagen und Registraturen unzerteilt erhalten wissen.

Ein heute in Kassel verwahrter Codex von Wolframs 'Willehalm' aus dem Jahr 1334 enthält einen Eintrag, demzufolge die für den Landgrafen von Hessen angefertigte Prachthandschrift niemals entfremdet werden dürfe, sondern dauernd bei den Erben des Landgrafen verbleiben müsse [Anm. 27]. Ich möchte dieses im 14. Jahrhundert im adeligen Bereich wohl singuläre Veräußerungsverbot mit einer Denkfigur erklären, die man 'Vermächtnis' nennen könnte [Anm. 28]. Gemeint ist die sich aus der mündlichen Vater-Sohn-Lehre [Anm. 29] entwickelnde Verpflichtung der Nachkommen auf bestimmte Werte, wie sie vor allem aus den gelegentlich auftretenden didaktischen Elementen in aristokratischen Testamenten ablesbar ist. Beispielsweise legte Graf Gerhard von Sayn seinen Söhnen am Ende des 15. Jahrhunderts die Lektüre des 'Jüngeren Titurel' ans Herz [Anm. 30].

Überhaupt liegt dem Konzept "gedechtnus " eine Art Generationenvertrag zugrunde. Das von den Vorfahren Gestiftete ist pietätvoll zu bewahren und an die Nachkommen weiterzugeben. Altertümer erscheinen aus dieser Perspektive nicht als bloße Überbleibsel, sie gelten als bedeutungsvolle Botschaften der Toten an die Lebenden. Prospektive Erinnerung muß dagegen als Botschaft der Lebenden an die Nachkommen verstanden werden. Güter und Werte sollten auf diese Weise - einer Stiftung vergleichbar - verewigt und den Kräften des Wandels entzogen werden. Man rechnete nicht damit, daß etwas, was man dem "ewigen Gedächtnis" einschrieb, einmal bedeutungslos werden könnte.

Ein Moment der Erstarrung begegnet auch bei der Darstellung sozialer Ordnung im Medium des Rituals und der Heraldik am Ausgang des Mittelalters. Ich schlage für das entsprechende zeitgenössische Konzept den Begriff "heraldische Ordnung " vor [Anm. 31]. Heraldische Ordnung sollte eine Konfiguration einander bedeutungsvoll zugeordneter Elemente in Kraft setzen oder wiederherstellen, die als dauernd gültig gedacht wurde und der jeweiligen ständischen Ehre Rechnung zu tragen hatte. Mit der Fixierung des aus dem Alltag hervorgehobenen Rituals, das ja bis heute bewußt altertümliche Züge bewahrt, sollte sozialer Wandel zum Stillstand gebracht werden. Der Erfolg der sogenannten "Heroldsliteratur ", der schriftlichen Aufzeichnungen über festliche oder kriegerische Ereignisse [Anm. 32], erklärt sich nicht zuletzt mit dem wachsenden Bedürfnis nach heraldischer Ordnung. Genaue Beschreibungen hielten den Ablauf und die Teilnehmer von fürstlichen Festlichkeiten fest, damit man sich auch künftig danach richten könne und die ehrenvolle Anwesenheit der Gäste für die Nachwelt dokumentiert werde - Ehre verlangte nach Erinnerung. Erst das 16. Jahrhundert kennt die Gattung des in der Regel einem gewaltigen Humpen zugeordneten Willkommbuchs, in dem sich nach Art eines Stammbuchs die Gäste etwa einer Jagdgesellschaft nach erfolgreich absolviertem Trunk verewigten [Anm. 33]. Daß die bemerkenswerte Erinnerungskultur der aristokratischen Jagd - ablesbar am Trophäenkult, an Jagdbildern und Schießregistern - nicht in die Zeit vor 1500 zurückreicht, sei nur am Rande erwähnt [Anm. 34].

Kennzeichnend sowohl für das Konzept 'heraldische Ordnung' als auch für den Tätigkeitsbereiche der Herolde [Anm. 35] war die Verbindung retrospektiver und prospektiver Aspekte. Die Verschriftlichung gegenwärtiger Ordnungen ging einher mit der Rückbesinnung auf ältere Ordnungen. Herolde waren nicht nur als Gegenwartschronisten zuständig für das ewige Gedächtnis ehrenvoller und schändlicher Taten, sie verfaßten auch genealogische und historische Werke. Ich nenne nur die den Anfängen des Turnierwesens gewidmete fiktive Turnierchronik, deren älteste Überlieferung in einer Handschrift des bayerischen Persevanten Jörg Rugen aus dem Jahr 1494 vorliegt [Anm. 36]. Zur retrospektiven Dimension der heraldischen Ordnung gehört übrigens auch das Aufkommen historisierender Elemente in der höfischen Festkultur unter Maximilian.

Die von mir gewählten Ausschnitte fürstlicher Erinnerungskultur sollten zeigen, daß sich am Ausgang des Mittelalters ein neues Modell des Gedenkens etabliert hat. Charakteristisch erscheint mir vor allem das Aufkommen neuer Erinnerungsmedien und die enge Verbindung prospektiver und retrospektiver Elemente, von "gedechtnus " im Sinne von Nachruhm und "gedechtnus" im Sinne älterer Erinnerungsbotschaften.

Im Mittelpunkt der fürstlichen Erinnerungskultur standen zwar der Nachruhm und das ewige Gedächtnis des Fürsten, doch ist etwa der zuletzt angesprochene Bereich der heraldischen Ordnung einem breiteren Umfeld aristokratisch-höfischer Erinnerungskultur zuzuordnen, in dem auch die sogenannte Ritter-Renaissance oder Ritter-Romantik [Anm. 37] angesiedelt war. Eine klare Führungsrolle der fürstlichen Erinnerungskultur ist nur auf bestimmten Feldern - etwa im Fall der Porträt-Medaille - einigermaßen klar auszumachen. Sicher ist, daß Maximilian entscheidende Weichen gestellt hat, indem er die Traditionskomplexe der höfisch-ritterlichen Welt und des Humanismus zusammenführte.

Trotzdem sollte man nicht, wie es oft geschieht, den Blick allein auf Maximilian richten. Nicht übergangen werden darf die Rolle allgemeiner zeittypischer Tendenzen, die sich bereits vor Maximilians Regierungszeit deutlich abzeichneten. Dabei ist nicht nur an Renaissance und Humanismus zu denken, sondern auch an das, was man als retrospektives "Syndrom " bezeichnen könnte: der verstärkte Rückgriff auf Vergangenes, eine wachsende Aufmerksamkeit gegenüber Altertümern, historisierende Strömungen in Kunst und Schriftentwicklung [Anm. 38].

An dieser Stelle ist eine kurze Bemerkung zur Funktion der fürstlichen Erinnerungskultur angebracht. Man wird kaum leugnen können, daß sie auf das engste verknüpft ist mit Formen der Legitimation und Repräsentation von Herrschaft, mit politischer Propaganda, was die öffentlichen Formen anbetrifft, und Stärkung des dynastischen Selbstverständnisses hinsichtlich der familieninternen Medien. Allerdings sollte man vor den Fußangeln einschlägiger Modernisierungs- und Instrumentalisierungsthesen auf der Hut sein. Daß sich im 16. Jahrhundert Fürsten für Antiquitäten interessierten, hat vielleicht weniger mit der Erweiterung ihrer Herrschaft zu tun als mit ihrem Verhältnis zur gelehrten Bildung. Wenig überzeugend wirkt übrigens auch die Mutation Maximilians in der Forschung vom "letzten Ritter" zum kraftvollen Modernisierer.

Die Nutzung neuer Ruhmes-Medien scheint vor allem durch die antiken Vorbilder inspiriert worden zu sein. Das Hauptmedium zur Verewigung des hoch- und spätmittelalterlichen ritterlichen Ruhms war die Literatur, die von Sprechern und Herolden mündlich vorgetragen und nur selten verschriftlicht wurde [Anm. 39]. Seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts stehen die Herolde in Konkurrenz zu den Hofhumanisten, die auf das Erbe der antiken Erinnerungskultur zurückgreifen. Aber auch die Herolde nehmen humanistische - genauer gesagt: italienische - Einflüsse auf, wie sich an der deutschsprachigen Rezeption des Briefs des Enea Silvio Piccolomini über das Heroldswesen zeigen läßt [Anm. 40].

Neben den antiken Modellen sind die Anregungen zu unterstreichen, die aus Italien und dem westeuropäischen Raum, insbesondere aus der Hofkultur Frankreichs und Burgunds, kamen. Das Denkmal im modernen Sinn, das öffentliche Gedächtnismal, war im deutschen Mittelalter so gut wie nicht vertreten. Als Vorläufer gelten in der kunsthistorischen Forschung die in den 1430er Jahren entstandenen neun Gedenksteine des Wittelsbacher Herzogs Ludwig des Gebarteten, deren Inschriften der Nachwelt von seinen großartigen Baumaßnahmen in den Städten seines Teilherzogtums künden sollten. Die ikonographischen Details dieser Wappensteine, die Verwendung des Oswaldrabens als persönliche Devise bzw. "librey" des Herzogs, seines Wahlspruchs und der Strahlensonne in Spiegelform, Symbol des französischen Königs, verweisen unmittelbar auf die engen Kontakte zum Pariser Hof. Die Schwester des Herzogs, Isabeau de Bavière, war mit König Karl VI. vermählt, und Ludwig selbst hatte einige Jahre dort gelebt [Anm. 41].

Wichtig erscheint mir abschließend die Feststellung, daß ein Konzept 'Erinnerungskultur' in der Geschichtswissenschaft nur dann Gewinn verspricht, wenn es gelingt, zeitspezifische Konjunkturen des Erinnerns und epochale Konfigurationen der Erinnerungsmedien herauszuarbeiten. Dabei gilt es nicht zuletzt Lücken und Fehlstellen zu beachten, wobei für den fürstlichen Bereich etwa das weitgehende Fehlen spezifischer Erinnerungsfeste in der Art der städtischen Schlachtengedenktage [Anm. 42] zu nennen wäre.

Um der Gefahr eines ahistorischen Konstrukts 'Erinnerungskultur' zu begegnen, war mein Ausgangspunkt die zeitgenössische Semantik von "gedechtnus". Wenn beispielsweise erst in der frühen Neuzeit fürstliche Architekturen explizit mit dem "ewigen gedechtnus" des Bauherrn [Anm. 43] zusammengebracht werden, sollte dieser Befund davor warnen, die fürstlichen Bauten des Mittelalters ohne Umschweife als Memorialbauten in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet nicht, daß es nicht auch in unserem Zusammenhang von Interesse sein könnte, etwa nach retrospektiven Tendenzen in dynastischer Auftragskunst Ausschau zu halten. So wollen kunsthistorische Arbeiten mit Blick auf archaisierende Stilzitate an österreichischen Bauten des 15. Jahrhunderts sogar einen "Friderizianischen Historismus " im Umkreis Friedrichs III. erkennen [Anm. 44]. Hier gilt es für den Historiker noch ein weites Feld zu entdecken. Museale Objekte und Sammlungen, Bilder und Bauten als Geschichtsquellen in diesem Sinn neu zu erschließen, könnte ein spannendes Aufgabengebiet für eine revitalisierte Kulturgeschichte werden.


Anmerkungen

[1] Dem Charakter einer Skizze entsprechend, habe ich mich darauf beschränkt, den Text des in Paris am 13.3.1996 im Rahmen des Kolloquiums "Les princes et l´histoire" gehaltenen Vortrags mit den nötigsten Nachweisen zu versehen. [zurück]

[2] Johann Gustav Droysen, Historik. Historisch-kritische Ausgabe von Peter Leyh, Bd. 1, Stuttgart-Bad Cannstatt 1977, S. 79. [zurück]

[3] Johann Martin Chladenius, Allgemeine Geschichtswissenschaft, Leipzig 1752, Nachdruck Wien/Köln/Graz 1985, S. 374. [zurück]

[4] Im "Dictionarium" des Johannes Frisius von 1556. [zurück]

[5] Vgl. dazu die Studien von Norbert Wibiral: Ausgewählte Beispiele des Wortgebrauchs von "Monumentum" und "Denkmal" bis Winckelmann, Österreichische Zs. für Kunst und Denkmalpflege36 (1982), S. 93-98; Denkmal und Interesse, Wiener Jb. für Kunstgeschichte 36 (1983), S. 151-173; Rezension W. Lipp, in: Deutsche Kunst und Denkmalpflege 46 (1988), S. 193-197. [zurück]

[6] Jan-Dirk Müller, Kaiser Maximilian I., Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon 2. Aufl. 6 (1987), Sp. 204-236, hier Sp. 208f., vgl. Derselbe, Gedechtnus. Literatur und Hofgesellschaft um Maximilian I., München 1982. [zurück]

[7] Jan Assmann, Das kulturelle Gedächtnis. Schrift, Erinnerung und politische Identität in frühen Hochulturen, München 1992. Zum Ansatz von Otto Gerhard Oexle, der retrospektive und prospektive Erinnerung mit dem Begriffspaar memoria und fama fassen will, vgl. Derselbe, Fama und Memoria. Legitimationen fürstlicher Herrschaft im 12. Jahrhundert, in: Heinrich der Löwe und seine Zeit Bd. 2, München 1995, S. 62-68; Memoria als Kultur, in: Memoria als Kultur, hrsg. von Demselben, Göttingen 1995, S. 9-78. [zurück]

[8] Vgl. einstweilen Theodor Straub, Die Hausstiftung der Wittelsbacher in Ingolstadt, Sammelblatt des Historischen Vereins Ingolstadt 87 (1978), S. 20-144. [zurück]

[9] Vgl. zur Geschichte des Sammelns zusammenfassend jüngst Giuseppe Olmi, Die Sammlung - Nutzbarmachung und Funktion, in: Macrocosmos in microcosmo. Die Welt in der Stube. Zur Geschichte des Sammelns 1450-1800, hrsg. von Andreas Grote, Opladen 1994, S. 169-189. [zurück]

[10] Zu den Sammlungen der Habsburger vgl. nach wie vor Alphons Lhotsky, Festschrift des kunsthistorischen Museums zur Feier des fünfzigjährigen Bestandes 2. Teil: Die Geschichte der Sammlungen 1. Hälfte, Wien 1941-1945. [zurück]

[11] Ulrich Klein, Graf Eberhard im Bart als Münzsammler, in: Eberhard und Mechthild, hrsg. von Hans-Martin Maurer, Stuttgart 1994, S. 83-84. [zurück]

[12] Paul Joachimsohn, Hans Tuchers Buch von den Kaiserangesichten, Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 11 (1895), S. 1-86. [zurück]

[13] Vgl. z.B. den Brief des Johannes Streler an Petrus Jacobi aus dem Jahr 1500 bei J. P. Waltzing, Petrus Jacobi Arlunensis 1459-1509. Documents pour servir à une Biographie, Musée belge 12 (1908), S. 35-71, hier S. 46-48; Paul Hans Stemmermann, Die Anfänge der deutschen Vorgeschichtsforschung. Deutschlands Bodenaltertümer in der Anschauung des 16. und 17. Jahrhunderts, Leipzig 1934, S. 22-29; Béatrice Hernad/Franz Josef Worstbrock, Hartmann Schedel, Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon 8 (1992), Sp. 609-621, hier Sp. 615. [zurück]

[14] Vgl. Hermann Maué, Zu den Anfängen der deutschen Renaissance-Medaille - Maximilian I. und Karl V., in: Herrscherporträts in der Numismatik, hrsg. von Rainer Albert, Speyer 1985, S. 69-90. Herrn Dr. Maué (Nürnberg) verdanke ich die Überlassung eines ungedruckten Vortragsmanuskripts "Damit ich Dich nicht vergesse" (1994). [zurück]

[15] Wilhelm Baum, Sigmund der Münzreiche. Zur Geschichte Tirols und der habsburgischen Länder im Spätmittelalter, Bozen 1987, S. 389f. [zurück]

[16] Zum Porträt vgl. allgemein z. B. Peter Burke, The Renaissance Individualism and the Portrait, History of European Ideas 21 (1995), S. 393-400; Lorne Campbell, Renaissance Portraits. European Portrait-Painting in the 14th, 15th and 16th Centuries, New Haven/New York 1990. [zurück]

[17] Vgl. z.B. das Frankfurter Beispiel von 1477 bei Guido Schönberger, Das Porträt Heinrichs zum Jungen, in: Frankfurter Beiträge Arthur Richel gewidmet, Frankfurt a. M. 1933, S. 13-16. [zurück]

[18] Vgl. Aron Petneki, Identificatio, Exemplum, Stimulus. Mode und Rolle der Ahnengalerie in Ostmitteleuropa, in: Geschichtsbewußtsein und Geschichtsschreibung in der Renaissance, hrsg. von August Buck, Tibor Klaniczay und S. Katalin Németh, Leiden 1989, S. 47-56. [zurück]

[19] Peter Findeisen, Geschichte der Denkmalpflege. Sachsen-Anhalt, Berlin 1990, S. 14f. [zurück]

[20] Vgl. Jean-Marie Moeglin, Zur Entwicklung dynastischen Bewußtseins der Fürsten im Reich vom 13. bis zum 15. Jahrhundert, in: Die Welfen und ihr Braunschweiger Hof im hohen Mittelalter, Wiesbaden 1995, S. 523-540, hier S. 537. Neben diesem Aufsatz ist für die Problematik der bildlichen Darstellung fürstlicher Genealogien ebenfalls wichtig vom gleichen Autor: Till l'Espiègle chez le landgrave de Hesse. Répresentation généalogique et fondement symbolique du pouvoir à la fin du Moyen Age, Le Moyen-Age 102 (1996), S. 289-310. [zurück]

[21] Vgl. zusammenfassend Lhotsky (wie Anm. 10), S. 1-4. [zurück]

[22] Karl-Heinz Spieß, Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des Spätmittelalters, Stuttgart 1993, S. 157. [zurück]

[23] Oswald Trapp, Die Tempel auf Schloß Tirol, die erste Schatzkammer der Tiroler Landesfürsten, Alte und moderne Kunst 68 (1963), S. 3-4; vgl. auch Derselbe, Tiroler Burgenbuch Bd. 2, Bozen u.a. 1973, S. 87-92. [zurück]

[24] Der Aspekt des Kulturgutschutzes durch Fideikommisse wird nicht thematisiert von Jörn Eckert, Der Kampf um die Fideikommisse in Deutschland. Studien zum Absterben eines Rechtsinstitutes, Frankfurt a. M. u.a. 1992. [zurück]

[25] Lhotsky (wie Anm. 10), S. 154. [zurück]

[26] Peter Gerrit Thielen, Die Kultur am Hofe Herzog Albrechts von Preußen (1525-1568), Göttingen 1953, S. 131. [zurück]

[27] Vgl. Peter Jörg Becker, Handschriften und Frühdrucke mittelhochdeutscher Epen. Eneide, Tristrant, Tristan, Erec, Iwein, Parzival, Willehalm, Jüngerer Titurel, Nibelungenlied und ihre Reproduktion und Rezeption im späteren Mittelalter und in der frühen Neuzeit, Wiesbaden 1977, S. 102. [zurück]

[28] Vgl. auch Hans Blumenberg, Die Lesbarkeit der Welt, 2. Aufl. Frankfurt a. M. 1983, S. 275: "Die Tradition besteht nicht aus Relikten, sondern aus Testaten und Legaten ". [zurück]

[29] Vgl. Ursula Storp, Väter und Söhne. Tradition und Traditionsbruch in der volkssprachlichen Literatur des Mittelalters, Essen 1994. [zurück]

[30] Vgl. Rüdiger Krüger, Studien zur Rezeption des sogenannten 'Jüngeren Titurel', Stuttgart 1986, S. 176. (Von der Urkunde aus dem Jahr 1491 werden im Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 30 Nr. 7095 fünf Abschriften verwahrt.) Zu frühneuzeitlichen Adelstestamenten vgl. jetzt Wieland Held, Selbstverständnis und Lebensauffassung des kursächsischen Landadels in der beginnenden Frühneuzeit, Neues Archiv für Sächsische Geschichte 65 (1994), S. 39-59. [zurück]

[31] Vgl. ausführlicher Klaus Graf, Eberhard im Bart und die Herzogserhebung 1495, in: 1495: Württemberg wird Herzogtum. Dokumente aus dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart zu einem epochalen Ereignis, bearb. von Stephan Molitor, Stuttgart 1995, S. 9-43, hier S. 11-14. [zurück]

[32] Vgl. jüngst Birgit Studt, Neue Zeitungen und politische Propaganda. Die 'Speyerer Chronik' als Spiegel des Nachrichtenwesens im 15. Jahrhundert, Zs. für die Geschichte des Oberrheins 143 (1995), S. 145-219, hier S. 209-214. [zurück]

[33] Vgl. z.B. Karl S. Kramer, Grundriß einer rechtlichen Volkskunde, Göttingen 1974, S. 43. [zurück]

[34] Eine zusammenfassende Studie dazu fehlt. Zu einem vergleichbaren Komplex vgl. Franz Grijzenhout, Non gloria, sed memoria. Die Erinnerungsfunktion des Wortes in der niederländischen Malerei, in: Leselust. Niederländische Malerei von Rembrandt bis Vermeer, hrsg. von Sabine Schulze, Stuttgart 1993, S. 93-105. [zurück]

[35] Vgl. zu ihnen zusammenfassend Werner Paravicini, Die ritterlich-höfische Kultur des Mittelalters, München 1994, S. 77-85; Gerd Melville, Der Brief des Wappenkönigs Calabre. Sieben Auskünfte über Amt, Aufgaben und Selbstverständnis spätmittelalterlicher Herolde (mit Edition des Textes), Majestas 3 (1995), S. 69-116. [zurück]

[36] Ausgabe von Heide Stamm, Das Turnierbuch des Ludwig von Eyb (cgm 961). Edition und Untersuchung. Mit einem Anhang: Die Turnierchronik des Jörg Rugen (Textabdruck), Stuttgart 1986, S. 235-292. Zu Rugen vgl. Klaus Graf, Geschichtsschreibung und Landesdiskurs im Umkreis Graf Eberhards im Bart von Württemberg (1449-1496), Blätter für deutsche Landesgeschichte 129 (1993), S. 165-193, hier S. 185 Anm. 84. [zurück]

[37] Vgl. den Forschungsüberblick von Bernd Bastert, Der Münchner Hof und Fuetrers 'Buch der Abenteuer'. Literarische Kontinuität im Spätmittelalter, Frankfurt a. M. u.a. 1993, S. 7-23. [zurück]

[38] Vgl. allgemein Klaus Graf, Retrospektive Tendenzen in der bildenden Kunst vom 14. bis zum 16. Jahrhundert. Kritische Überlegungen aus der Perspektive des Historikers, in: Mundus in imagine. Bildersprache und Lebenswelten im Mittelalter. Festgabe für Klaus Schreiner, hrsg. von Andrea Löther u.a., München 1996, S. 389-420. [zurück]

[39] Zu dem Paradebeispiel Peter Suchenwirt vgl. Claudia Brinker, Von manigen helden gute tat. Geschichte als Exempel bei Peter Suchenwirt, Bern u.a. 1987. [zurück]

[40] Vgl. Frank Fürbeth, 'Vom Ursprung der Herolde'. Ein humanistischer Brief als heraldischer Lehrtext, Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur 117 (1995), S. 437-488. Dort übersehen: Hermann Knaus, Heroldsromantik. Zwei Blätter Michael Ostendorfers mit einem Spruchgedicht von Hans Sachs, Gutenberg Jahrbuch 1953, S. 86-91. [zurück]

[41] Vgl. Volker Liedtke, Die Gedenksteine Herzog Ludwig des Gebarteten aus der Zeit zwischen 1431 und 1438, Ars bavarica 63/64 (1991), S. 19-42; Siegfried Hofmann, Das Oswaldlied und Ingolstadt. Ingolstädter Thesen zum "Münchner Oswald", Sammelblatt des Historischen Vereins Ingolstadt 96 (1987), S. 85-164 (I), 97 (1988), S. 83-134 (II), hier I, S. 148-160; Theodor Straub, Die Wappensteine Ludwig des Bärtigen in Schrobenhausen und in Rain am Lech, Neuburger Kollektaneenblatt 127 (1974), S. 5-21. [zurück]

[42] Wenige Hinweise bei Werner Paravicini, Alltag bei Hofe, in: Alltag bei Hofe, hrsg. von Demselben, Sigmaringen 1995, S. 9-30, hier S. 24. Zu den Städten vgl. Klaus Graf, Schlachtengedenken in der Stadt, in: Stadt und Krieg, hrsg. von Bernhard Kirchgässner und Günter Scholz, Sigmaringen 1989, S. 83-104 bzw. zuletzt Derselbe, Die Crailsheimer Stadtfeier, Mitteilungsblätter des Crailsheimer Historischen Vereins 12 (1997), S. 33-42 mit weiteren Hinweisen. Aus dem dynastischen Bereich wäre neben dem Seckenheimer Gedenken Pfalzgraf Friedrichs des Siegreichen (vgl. z.B. Birgit Studt, Fürstenhof und Geschichte. Legitimation durch Überlieferung, Köln/Weimar/Wien 1992, S. 306) das von einem anderen Wittelsbacher gestiftete Gedenken an die Hussitenschlacht bei Hiltersried 1433 zu nennen, vgl. zuletzt Peter Schmidt, Die Große Schlacht. Ein Historienbild aus der Frühzeit des Kupferstichs, Wiesbaden 1992, S. 20-28 (freundlicher Hinweis Prof. Dr. Machilek, Bamberg). [zurück]

[43] Beispielsweise von Karl Eusebius von Liechtenstein, vgl. Brita von Götz-Mohr, Karl Eusebius von Liechtenstein (1611-1684). Gedechtnus und Curiositet, in: Die Bronzen der Fürstlichen Sammlung Liechtenstein, Frankfurt a. M. 1986, S. 67-95. [zurück]

[44] Zur Kritik dieses Konzepts vgl. aber Graf (wie Anm. 38), S. 393f., 405. [zurück]

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