Donaueschingen digital - Projektskizze


© Klaus Graf 2000

Seit den frühen 1980er Jahren wird die Fürstlich Fürstenbergische Hofbibliothek Donaueschingen stückweise aufgelöst. Ihr Altbestand stellt nach dem einhelligen Urteil von unabhängigen Fachleuten ein einzigartiges kulturhistorisches Ensemble dar, das eigentlich auf jeden Fall hätte für die Forschung erhalten werden müssen. An sich ist der Schaden unermeßlich, aber mit Hilfe der modernen Technologie sollen Informationswerte für die Wissenschaft gerettet werden.

Das Projekt "Donaueschingen digital" bemüht sich um die virtuelle Rekonstruktion des Gesamtbestandes der aufgelösten ehemaligen Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek Donaueschingen. Angestrebt wird die Sammlung aller erreichbarer buchgeschichtlicher Informationen zu den einzelnen Provenienzen des Altbestandes, wobei die Rekonstruktion der Gelehrtenbibliothek Josephs von Laßberg (1770-1855) an erster Stelle steht. Ergänzt werden soll diese Sammlung durch digitale Faksimiles ehemals Donaueschinger Bücher sowie weitere Materialien. Die Präsentation der Arbeitsergebnisse erfolgt im Internet.

Vorab-Präsentation: http://members.xoom.com/klausgraf - Bildergalerie mit Scans aus ehemals Donaueschinger Büchern (derzeit nicht online)

Kiefer (2/00) 1519

Die einzelnen Ziele des Projekts:

1. Bestandsnachweis ehemals Donaueschinger Bestände

Die neuen Standorte vor allem der Druckschriften (unter Einbeziehung der 1994 veräußerten Inkunabeln), soweit sich diese in öffentlichen Bibliotheken befinden oder eine Einwilligung des jeweiligen privaten Sammlers vorliegt, sollen allgemein zugänglich gemacht werden.

2. Erforschung der historischen Provenienzen

Alle erreichbaren Informationen über die individuellen Eigenheiten der Drucke (insbesondere Besitzvermerke) sollen dokumentiert werden - nach Möglichkeit mit Abbildungen. Als Vorarbeiten stehen derzeit zur Verfügung:
-  die gedruckten Kataloge der Auktionshäuser und die spärliche Sekundärliteratur (Bader, Nolte, Masek). (Weitere Angaben in der englischen Version dieser Seite.)
- Eigene und fremde Notizen und Kopien zu einem kleinen Teil der seit dem 20.10.1999 verauktionierten Bücher
- Klaus Graf zur Nutzung überlassene Forschungsunterlagen von Josef Nolte (seinerzeit SFB Tübingen) aus den 1970er Jahren mit einer großen Zahl von kopierten Titelblättern, Besitzeinträgen etc. vor allem aus den Fachgebieten der Juridica und der Theologica sowie zur Bibliothek Schweikharts und weiterer Grafen von Helfenstein. Dabei befindet sich ein Karteikasten Karl Siegfried Baders mit Titelkarten zu jüngeren Juridica (mit Nennung der Vorbesitzer und der Laßbergschen Signaturen). P. Masek übermittelte ebenfalls Kopien seiner Aufzeichnungen.
Einzubeziehen sind auch Angaben zu den Vorbesitzern der ehemals Donaueschinger Handschriften, die sich - mit wenigen Ausnahmen - in Karlsruhe und Stuttgart befinden.

3. Forschungen zu Joseph von Laßberg und seiner Bibliothek

Diese sollen vor allem gefördert werden durch die 2001 geplante Ausstellung in Gottlieben (Thurgau).

4. Erforschung der Geschichte der Hofbibliothek

Es sollen bereits vorliegende oder noch im Fürstlich Fürstenbergischen Archiv zu erhebende Materialien zur Bibliotheksgeschichte als Text oder Faksimile bereitgestellt werden.

5. Digitalisierung des Zettelkatalogs der Hofbibliothek

Ein Onlinekatalog (OPAC) wäre wünschenswert. Daneben erscheint die bibliographische Bearbeitung wichtiger Teilbestände denkbar.

6. Digitalisierung von ehemals Donaueschinger Büchern
Voll- oder Teilfaksimiles ausgewählter Werke.

7. Datensammlung zu anderen mitteleuropäischen Adelsbibliotheken
Diese ergänzenden, überwiegend bibliographischen Informationen dienen der Verortung der Hofbibliothek im Spektrum vergleichbarer Sammlungen.

Die Punkte 3, 5 und 6 können teilweise außerhalb der Projektverantwortlichkeit von anderen Institutionen oder in Kooperation mit dem Projekt realisiert werden.

Für eine "Edition Donaueschingen", vergleichbar der Verfilmung und Erschließung der Adelsbibliothek des Herzogs von Ratibor in Corvey durch die Universität Paderborn, ist es zu spät. Insofern wäre als Vorbild eher die "Buxheim Library", die virtuelle Rekonstruktion der in alle Winde zerstreuten Bibliothek der Kartause Buxheim durch den amerikanischen Germanisten William Whobrey, zu nennen.

Das Projekt soll in Zusammenarbeit mit allen realisiert werden, die bereit sind, etwas dazu beizutragen: Bibliotheken, Händler, Sammler, Wissenschaftler, interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Stand: 8.8.2000

Den kulturpolitischen Hintergrund des Projekts skizziert der folgende Beitrag.
 

Historisches Bucherbe in Gefahr!
Zum Schutz von gewachsenen Sammlungen in Privatbesitz

Erschienen in: Libri Pretiosi, Mitteilungen der Bibliophilen Gesellschaft Trier e. V. 2 (1999), H. 2, S. 34-38. Hier aktualisiert.

Von Klaus Graf

"Lassen Sie uns", schrieb Joseph von Laßberg 1820 an seinen Freund Brenken, "jeder an seinem Orte, sammeln und bewaren, was wir aus der Flut der Zeiten zu retten vermögen". Joseph Freiherr von Laßberg (1770-1855), bekannt als Schwager der Dichterin Annette von Droste-Hülshoff, war eine der bedeutendsten Gestalten der frühen, von der Romantik geprägten Germanistik. Aus Begeisterung für das deutsche Mittelalter und um die wissenschaftliche Erforschung der nationalen Geschichte zu fördern, suchte Laßberg aus der großen Masse des durch die Umwälzungen nach 1800 versprengten Kulturguts so viel wie möglich aufzukaufen. Er war sozusagen ein privater Denkmalschützer. Als er seine Bibliothek einschließlich der kostbaren Nibelungenhandschrift C in der Mitte des letzten Jahrhunderts dem Haus Fürstenberg in Donaueschingen für die dortige Hofbibliothek verkaufte, tat er dies in der Gewißheit, daß die Fürstenfamilie den Bestand pietätvoll bewahren würde. "Sie werden es natürlich finden, daß ich einen großen Wert darauf lege, daß dieselben nicht zersplittert werden und ungetrennt unserem Schwabenland erhalten bleiben", schrieb denn auch 1853 der Käufer, Fürst Karl Egon III. von Fürstenberg.

Laßbergs einzigartige Bibliothek von einst 11000 Bänden wird dieser Tage als Ensemble zerstört. Sie wird mit dem Gros der historischen Buchbestände der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek Donaueschingen, das an ein angloamerikanisches Konsortium verkauft wurde und auf mehreren Auktionen unter den Hammer kommen wird, zerstückelt und in alle Winde zerstreut. Etwa 300 Stücke aus dem Laßbergbesitz zählte die erste Versteigerung am 20. Oktober 1999 bei Reiss in Königsstein. Die Auflösung der Hofbibliothek stellt für die regionale Buchkultur eine Katastrophe dar, die man so nicht für möglich gehalten hätte. Ein kulturhistorisch hochrangiges Ensemble wird undokumentiert auseinandergerissen, denn die Auktionskataloge können den ganzen Reichtum der buchgeschichtlichen Informationswerte, die den einzelnen Exemplaren innewohnen, kaum andeuten. Von den Lesefehlern ganz zu schweigen: Da wird aus dem Pfarrer Matthäus Kempff aus Meßkirch  "possessor" ein Professor und ein "Mosburger" Pfarrer.

Die Einstufung als Kulturdenkmal und die Aufnahme in die Liste des national wertvollen Kulturguts wurde der Hofbibliothek verweigert. Reinhart Siegert schrieb in einem Leserbrief an den Staatsanzeiger Baden-Württemberg vom 23.8.1999 aber zurecht: "Wer dieser Bibliothek als Gutachter die Denkmaleigenschaft abgesprochen hat, muß entweder ein Ignorant - oder aber ein Interessenvertreter gewesen sein". Mit dem dümmlichen Dubletten-Argument, die Drucke seien auch in anderen Bibliotheken des Landes vorhanden, hat es das Wissenschaftsministerium abgelehnt, die erforderlichen 8 Millionen DM für die Druckschriftensammlung der Hofbibliothek aus dem Landeshaushalt aufzubringen und sich auch nicht weiter um andere Geldquellen gekümmert.

Der Schadensfall Donaueschingen ist nur in den Ausmaßen des Kulturgutverlustes singulär. In kleinerem Maßstab werden immer wieder alte Sammlungen, insbesondere Adelsbibliotheken, ohne vorherige wissenschaftliche Dokumentation aufgelöst. In den neunziger Jahren wurde die Schloßbibliothek Dyck versteigert auseinandergerissen, mehrfach kamen Buchbestände der Fürsten von Löwenstein in Wertheim am Main unter den Hammer, desgleichen die Fürstlich Leyensche Bibliothek in Waal (Schwaben). 1998 wurden mit dem Inventar des Gutes Trages der gelehrten Familie von Savigny auch die Bücher, 1999 mit der qualitätvollen Ausstattung des Maldeghemschen Herrensitzes Niederstotzingen auch die kleine Schloßbibliothek verauktioniert.

Die Diagnose ist deprimierend, das Versagen der Kultusbürokratie und der amtlich bestellten Kulturgutschützer in den Denkmalämter eklatant. Bewegliche Kulturdenkmale in Privatbesitz haben hierzulande keine Lobby. Eine treffliche Lobby hat nur der Kunsthandel, der seine Kreise verständlicherweise nicht gestört wissen will. Während man archäologische Befunde, die nicht erhalten werden können, sorgsam dokumentiert, schaut man dem Verlust historischer Ensembles und Gesamtheiten auf dem Feld der Buchkultur taten- oder hilflos zu.

II. Konsequenzen

Was ist zu tun? Der Vandalismus wird zwar weitergehen, doch scheint mir völlige Resignation fehl am Platz. Ich werde im folgenden längerfristige Perspektiven für notwendige Veränderungen skizzieren, die man derzeit leicht als utopische Wunschvorstellungen abtun kann. (Aber vor einigen Jahrzehnten hat man die ersten Umweltaktivisten ebenfalls als weltfremd belächelt.) Geändert werden müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kulturgutschutz (1), es muß ein Netzwerk unabhängiger Wissenschaftler und Interessierter etabliert werden (2), und wir brauchen eine neue Stiftungskultur (3).

(1) Gesetzesänderungen sind erforderlich!

Mit den Denkmalschutzgesetzen der Länder und dem Bundesgesetz gegen die Abwanderung national wertvollen Kulturguts existieren normative Regelungen, die absolut unzureichend umgesetzt werden. Die Liste national wertvollen Kulturguts und national wertvoller Archive ist eine virtuelle Kunst- und Wunderkammer der Bundesrepublik, über die man sich nur wundern kann. Die dort aufgelisteten Gegenstände in Privatbesitz wurden meistens nur auf Antrag der Eigentümer eingetragen, die riesigen Lücken sind für jeden Fachmann unübersehbar. Einen effizienteren Schutz sollten an sich die Landesgesetze über den Denkmalschutz gewährleisten, doch überlassen die zuständigen Denkmalämter den Kulturgutschutz derjenigen Ministerialbehörde, die für die Führung des Landesverzeichnisses des national wertvollen Kulturguts zuständig ist. Eine Doppeleintragung ist nur in Niedersachsen üblich. Dort hatte übrigens ein Verwaltungsgericht in erster Instanz die Eintragung der später für die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel erworbenen Bibliothek der Grafen von Schulenburg in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts für rechtmäßig erklärt. Der Schutz beweglicher Kulturdenkmale nach den Landesgesetzen und dem Bundesgesetz bedarf dringend der Vereinheitlichung und Abstimmung: Was in den Listen der Denkmalämter steht (es ist geradezu lächerlich), gehört auch in die nationale Liste und umgekehrt. Eine breite fachliche Diskussion über die Stücke, die in der Liste zu stehen haben, muß der Eintragung vorangehen. Wieso wurde beispielsweise die Solms-Laubach'sche Schloßbibliothek mit 50000 Bänden Altbestand in Hessen als national wertvoll eingetragen, die Hofbibliothek Donaueschingen in Baden-Württemberg (130000 Bände) aber nicht? Und wieso erscheint die wahrhaft mittelmäßige Büchersammlung des Historischen Vereins der Pfalz mit gerade einmal 5000 Monographien in der nationalen Liste?

In den Denkmalschutzgesetzen der Länder müssen die Schutzmöglichkeiten beweglicher Kulturdenkmale gestärkt werden. Neben der Erhaltungspflicht des Eigentümers darf der Gesichtspunkt der Inventarisierung und Nutzung der privaten Sammlungen nicht vernachlässigt werden.  Denkmale werden für gesellschaftliche Nutzung erhalten! Im Denkmalrecht und in der denkmalpflegerischen Praxis wird viel zu wenig Wert auf Zugangsmöglichkeiten gelegt. Werden Sachen oder Sachgesamtheiten aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen für die Nachwelt erhalten, so muß sichergestellt werden, daß Wissenschaftler, künstlerisch und heimatgeschichtlich Interessierte Zugang zu den Informationswerten und dem ästhetischen Gehalt der Denkmale haben. Für die kulturhistorisch so bedeutsamen Adelsbibliotheken folgt aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz), daß der Staat aufgerufen ist, der Forschung Zugang zu diesen in privatem Eigentum befindlichen Geschichtsquellen zu verschaffen. Der Staat darf den Zugang zu diesen Sammlungen übrigens nicht für seine eigenen Institutionen reservieren, also kein Forschungsmonopol via Inventarisierung etablieren.

Die im Steuerrecht gemachten Angebote zur Zugänglichmachung von privaten Sammlungen - nach Abschaffung der privaten Vermögenssteuer betrifft das nur noch die Erbschaftssteuer - sind offenkundig für die privaten Eigentümer nicht attraktiv. Zudem verhindert das Steuergeheimnis eine öffentliche Kontrolle in diesem Bereich. Nur ein in den Denkmalgesetzen zu verankernder und gerichtlich durchsetzbarer Rechtsanspruch des einzelnen Forschers auf Zugang zu Kulturgütern in privater Hand ist geeignet, dem hohen Stellenwert der Wissenschaftsfreiheit, in deren Schutzbereich auch die Erhaltung der wissenschaftlich relevanten Quellen gehört, hinreichend Rechnung zu tragen. Daß bei einer solchen Nutzung die Zumutbarkeit für die Eigentümer besonders strikt zu beachten ist, versteht sich von selbst. Die Einschaltung einer staatlichen Institution oder einer privaten Organisation, etwa einer Stiftung, könnte geeignet sein, das verständliche Mißtrauen der Eigentümer abzubauen.
 
Das Strafrecht kennt den Tatbestand der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 Strafgesetzbuch), der sich ausdrücklich auch auf Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft und des Gewerbes, die in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden, bezieht.  Man mag mit dem Gedanken spielen, in der Zerstörung des Donaueschinger Ensembles eine solche Straftat zu sehen, doch realistischerweise ist von dem Instrumentarium des Strafrechts kaum ein wirksamer Kulturgutschutz zu erwarten. Sinnvoller erschiene mir die Einführung einer Verbandsklage in das Denkmalschutzrecht, vergleichbar der Klagebefugnis anerkannter Umweltschutzverbände im Umweltrecht. Denn eine krasse Fehlentscheidung wie die Verweigerung der Denkmaleigenschaft für die Donaueschinger Hofbibliothek kann derzeit in Ermangelung einer sogenannten "Schutznorm" nicht gerichtlich von einem Dritten überprüft werden. Damit ist der Mauschelei zwischen Bürokratie und Eigentümern Tür und Tor geöffnet. Die verkrusteten Strukturen der Denkmalämter, deren eigentümerfreundlichen Bewertungsentscheidungen nach dem Motto "Roma locuta, causa finita" gegenwärtig "unfehlbaren" Charakter haben, könnten etwas mehr öffentliche Transparenz durchaus vertragen.
 

(2) Für ein unabhängiges Netzwerk "Kulturgutschutz"!

"Die Probleme der Quellenüberlieferung sind keineswegs nur Übungsaufgaben methodischen Charakters; sie berühren den innersten Lebensbereich der Vergangenheit: es geht um nichts geringeres als die Weitergabe der Erinnerung im Ablauf der Generationen" (Marc Bloch). Retrospektive Bewahrung von kulturellem Erbe einerseits und prospektive Überlieferungsbildung für künftige Generationen andererseits ist eine Diskursmaterie, die in gegenwärtigen Debatten nicht zuletzt unter dem Stichwort "Erinnerungskultur" verhandelt wird. Die Arbeit an der Überlieferung, die in Archiven, Bibliotheken, Museen/Gedenkstätten und anderen Institutionen - nicht zuletzt auch in den Denkmalämtern -  geleistet wird, sollte mehr als bisher Thema fachwissenschaftlicher Diskussion und kulturpolitischer Einmischung seitens der Fachleute sein. Zeugnisse aus der Vormoderne sind dabei leider ein Stiefkind der Diskussion. Wissenschaft und Öffentlichkeit sollten lernen, ihre Erhaltungsinteressen gegenüber den amtlich bestallten Kulturgutschützern so deutlich zu artikulieren, daß diese ihre Praxis daran orientieren müssen. Die Einstufung einer Sammlung als Kulturdenkmal muß öffentlich diskutiert und kontrolliert werden. Was nützt ein gutgemeinter interner Arbeitskreis von Bibliothekaren, den das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg zu Beratungszwecken ins Leben gerufen hat, wenn diese bei einer Krisensitzung im Fall Donaueschingen das ministeriell gewollte Resultat - "Die Hofbibliothek ist kein Kulturdenkmal" nur abnicken dürfen? Forscher sollten also lauter als bisher mitreden, wenn es um die Erhaltung der Quellen geht, die sie für ihre Arbeit benötigen. Die über 1700 Unterschriften, die im September 1999 für eine Petition an den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg zur Rettung von Donaueschinger Beständen gesammelt werden konnten, sprechen eine deutliche Sprache. Viele angesehene Gelehrte (aus aller Welt) haben sich für dieses Anliegen mit zum Teil sehr deutlichen Worten eingesetzt. Durch die Verteilung von Unterschriftenlisten oder Weiterleitung von E-Mails, also durch die Initiative engagierter "Multiplikatoren", kam es zu einem erfreulichen "Schneeballeffekt". Sogar aus dem Sultanat Oman kam eine zustimmende Mail.

Es sollte sich im Lauf der Zeit ein Netzwerk von Personen, Verbänden und Institutionen entwickeln, die den Gedanken des Schutzes von Kulturgütern in privater Hand, insbesondere der gewachsenen Adelsbibliotheken, zu fördern und zu diskutieren bereit sind. Dabei kann auf den Dialog mit den Denkmalämtern ebenso wenig verzichtet werden wie auf das Gespräch mit den Eigentümern.

Es gilt den Kulturgutschutz als wissenschaftliches Thema außerhalb der Jurisprudenz zu etablieren und Juristen und Verwaltungspraktiker dann mit den entstandenen  fachwissenschaftlichen Diskursen zu konfrontieren. Historische und gegenwärtige Kulturgutverluste müßten verstärkt recherchiert und in Erinnerung behalten werden.  Ich selbst habe seit 1995 - Auslöser war die Versteigerung der Donaueschinger Inkunabeln - mehrere Publikationen zum Kulturgutschutz und zu einzelnen Kulturgutverlusten  vorgelegt, die seit 1997 auch über mein Internetangebot  Kulturgut einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Dieses Angebot wird, wie die Besucherzahlen zeigen, durchaus angenommen. Seit dem Frühjahr 1999 betreue ich im Rahmen der "Virtual Library Museen" auch die Virtual Library Museumsrecht, die Internetressourcen zum Recht der Museen, Archive und Bibliotheken sowie zum Kulturgutschutz und Denkmalschutz nachweist.  Die Kommunikationsmöglichkeiten des Internets bieten beste Voraussetzungen für ein vorerst informelles Netzwerk. Dies hat die Unterschriftensammlung für die Donaueschinger Petition deutlich gezeigt. Aufschlußreich wären auch internationale Kontakte. So hat Fred Whitehead (Kansas, USA) eine "Working Group for the Defense of Library Collections" ins Leben gerufen, die sich mit Bibliotheksverlusten auf der ganzen Welt beschäftigt.

(3) Für eine neue Stiftungskultur!

In das Netzwerk müßten auch private Sammler und Mäzene eingebunden werden, also Bibliophile, die nicht nur für sich und ihre Schatzkammern sammeln, sondern das legitime Interesse der Öffentlichkeit (und der Forschung) an den von ihnen gehüteten Kostbarkeiten anerkennen und zur Zusammenarbeit bereit sind. Das Historische Bucherbe (französisch: patrimoine) ist ein gemeinsames Erbe, das vom Staat wie von den Bürgern zu pflegen ist. Es ist in besonderem Maße ein Eigentum, das verpflichtet und dessen Gebrauch, wie Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes fordert, zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. [Vgl. dazu jetzt auch die wichtigen Ausführungen des amerikanischen Juristen Joseph L. Sax, Playing Darts with a Rembrandt. Public and Private Rights in Cultural Treasures, Ann Arbor 1999.]

Die Bemühungen, etwa die Donaueschinger Bestände für die Region zu retten, richten sich nicht gegen die privaten Sammler oder das Entstehen neuer Sammlungen, die nun einmal nur durch die Auflösung anderer Sammlungen entstehen können. Ebensowenig soll der Kunsthandel ausgetrocknet werden. Werden aber gewachsene alte Bibliotheken ohne vorhergehende Dokumentation/Inventarisation durch Einzelverkäufe aufgelöst oder wesentlich dezimiert, so stellt dies die endgültige Zerstörung einer Geschichtsquelle dar, weil das komplexe Netz, das die einzelnen Stücke der gleichen Provenienz verbindet, dabei zerrissen wird. Bei einer Versteigerung verschwinden zahlreiche Stücke auf nicht absehbare Zeit unzugänglich in Privatbesitz, weil Sammler auf exklusiven Zugang Wert legen. So wurden von dem angloamerikanischen Konsortium (Los Angeles/London), das die Donaueschinger Hofbibliothek (bis auf einen Anstandsrest Regionalia) gekauft hat, bereits vor der ersten Versteigerung einige Laßbergbände an Interessenten veräußert, die ungenannt bleiben wollen. Meine Bitte, den Kontakt zu ihnen herzustellen, wurde von der Firma in Los Angeles abgelehnt.

Das Stiftungswesen stellt eine nahezu ideale Brücke zwischen den staatlichen Aufgaben und dem privaten Engagement dar. Stiften bedeutet seit jeher: Dauer schaffen. Private Kulturgüter müssen nicht immer in die öffentliche Hand übergehen. Sie können auch in private Stiftungen eingebracht werden, die auf Dauer ihre Erhaltung und Zugänglichkeit garantieren.

In Stiftungen könnten Kontakte zwischen der an den Kulturgütern interessierten Öffentlichkeit und der Forschung auf der einen Seite und den Eigentümern auf der anderen Seite  institutionalisiert werden. Stiftungen könnten die temporäre Zugänglichkeit auch jener Stücke sicherstellen, die nicht auf Dauer dem Markt entzogen werden sollen. Unabhängig von der Frage, ob der Staat das "Sammeln als Wegsperren vor den Augen aller anderen" tatsächlich klaglos hinnehmen sollte, bedarf es einer neuen Kommunikationskultur zwischen Sammlern, Öffentlichkeit und Forschung.

In einer Stiftung könnte die regionale Buchkultur historisch erforscht und dokumentiert werden. Sie könnte wie die "Arbeitsstelle für historische Buchbestände" an der Universitätsbibliothek Münster private Buchbestände katalogisieren und so für die Nutzung erschließen und Eigentümer bei der Erhaltung und Sicherung ihrer Bibliotheken beraten. Eine solche Forschungsstelle hätte auch die unzähligen buchgeschichtlich relevanten Informationen aus den Katalogen des Handels in einer Datenbank zu erfassen. Diese auch wissenschaftlich bedeutsamen Angaben können derzeit von der historischen Forschung kaum ausgewertet werden. Was die Hofbibliothek Donaueschingen betrifft, sind Überlegungen im Gange, eine virtuelle Rekonstruktion des ehemaligen Gesamtbestands ("Donaueschingen digital") einzuleiten. Ein solches Unternehmen bedarf nicht nur der finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand, sondern auch der Anteilnahme und mäzenatischen Zuwendung der Bibliophilen, denen das historische Bucherbe, seine Bewahrung und Zugänglichkeit, am Herzen liegt.
 
 

[ Stadt Adel Region - Kulturgut]