Ein Nachruf auf die Inkunabelsammlung der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek zu Donaueschingen
© Klaus Graf 1995, 1999/2000
Zusammenfassung: Der Aufsatz skizziert die Geschichte der am 1. Juli 1994 bei Sotheby´s in London versteigerten traditionsreichen Sammlung, eines einzigartigen Ensembles, stellt heraus, daß es sich bei den verkauften Stücken aufgrund individueller Besonderheiten in der Regel um Einzelstücke handelte und macht darauf aufmerksam, daß unter anderem nunmehr endgültig die mittelalterlichen Teile der Klosterbibliothek der Villinger Franziskaner (90 Bände) in alle Welt zerstreut wurden. Gefragt wird auch nach den Verantwortlichkeiten (Eigentümer, Bibliothekare, Landesregierung, Denkmalamt), wobei das Fazit lautet: "Einigermaßen bitter muß man konstatieren, daß zwar jedes Marterl am Wegesrand, jede römische Münze, jedes vorgeschichtliche Pfostenloch oder Brandgrab, ja sogar jedes Sproßenfenster an einem denkmalgeschützten Haus in den Genuß des Denkmalschutzes kommen, die Donaueschinger Hofbibliothek als herausragende Geschichtsquelle und einzigartiger Spiegel der Adels- und Gelehrtenkultur seit dem 15. Jahrhundert jedoch nicht" (S. 328). Nach dem Verkauf von 1994 konnte Entwarnung nicht gegeben werden: Eine Gefährdung des verbliebenen Rest-Ensembles der Donaueschinger Bibliothek bestand fort. [Und in der Tat wurden 1999 90 Prozent der Hofbibliothek undokumentiert an ausländische Antiquare veräußert, das Ensemble also vernichtet.] "Über den Donaueschinger Fall hinaus", wurde gefordert, "müßte der Schutz beweglichen Kulturdenkmäler und insbesondere alter historischer Buchbestände dringend erheblich verbessert werden" (S. 329). [Das gilt nach wie vor.]
1921 pries im achten Jahrgang dieser Zeitschrift Eduard Johne die von ihm geleitete Fürstlich Fürstenbergische Hofbibliothek Donaueschingen mit hymnischen Worten als besonderen Glücksfall der deutschen Bibliotheksgeschichte: "Das Entscheidende für unsere Bibliothek ist gerade das, daß keiner ihrer Besitzer je das Interesse an ihr verloren, daß sie jeder mit Freude gehütet hat" (S. 57). Der Bibliothek "als etwas historisch Gewordenem" könne man nur aus dem Gesichtswinkel historischer Betrachtung gerecht werden. "Lediglich aus dem Sammeleifer und der Bücherliebhaberei vieler einzelner aus den Geschlechtern der Fürstenberger, Werdenberger, Zimmern, Lupfen, Helfensteiner und Pappenheimer entstanden und Jahrhunderte lang durch eben diese Lust an Büchern genährt, wuchs die Bibliothek langsam zu Größe und Bedeutung heran" (S. 73). Johne strich ihre heimatgeschichtliche Bedeutung, ihre traditionelle "Bodenständigkeit" heraus und stellte abschließend fest: "Wenn sich unsre Bibliothek an Umfang auch nicht mit den großen Büchereien Deutschlands messen kann, unter den Privatbibliotheken steht sie an erster Stelle und der Kostbarkeiten hütet sie mehr als manche ihrer größeren Schwestern. Ein eigenartiges Gefühl überkommt uns, wenn wir durch die weiten Büchersäle wandern; in ihnen weht uns das Streben und Mühn, das Denken und Fühlen längst vergangener Jahrhunderte geheimnisvoll an; denn Bücher sind etwas wie Körper gewordener Zeitgeist." (S. 82)
"Der Tradition verpflichtet" - der Slogan, der auf jeder Bierflasche der Fürstlich Fürstenbergischen Privatbrauerei zu Donaueschingen steht, klingt wie bitterer Hohn, wenn man zur Kenntnis nehmen muß, wie das Haus Fürstenberg derzeit den Ausverkauf seiner traditionsreichen Büchersammlung bewerkstelligt. Angesichts der überragenden Bedeutung dieser Bibliothek als singuläres Ensemble und beziehungsreiche Gesamtheit erscheint mir die moralische Bewertung dieses Vorgehens als "Vandalismus" durchaus nicht unzutreffend.
Nachdem das Land Baden-Württemberg 1993 für 48 Mio. DM (aus Sondermitteln) die Handschriftensammlung der Hofbibliothek erworben hatte, kam am 1. Juli 1994 bei Sotheby's in London die Inkunabelsammlung der Fürstenbergischen Hofbibliothek unter den Hammer. (Inkunabeln oder Wiegendrucke sind die von Gutenbergs Erfindung bis zum Jahr 1500 erschienenen Druckwerke.) Der opulent ausgestattete Versteigerungskatalog zählt 327 Posten. Da in nicht wenigen dieser Bände mehrere Frühdrucke zusammengebunden wurden, führte der (unveröffentlichte) alte Katalog der Donaueschinger Sammlung über 520 Inkunabeln auf. Vorab hatte das Land Baden-Württemberg 86 Inkunabeln erworben. Nur wenige Stücke, vermutlich keine 20 Posten, konnten in London für deutsche öffentliche Sammlungen ersteigert werden.
Glaubt man den Verlautbarungen der amtlichen Stellen, so hat alles seine Ordnung. Schließlich habe das Land ja die "landesgeschichtlich bedeutendsten Einzelstücke" erwerben können. Hört man sich dagegen hinter den Kulissen um, so kommen einem ganz andere Urteile zu Ohren. Kaum ein Experte scheut sich, von einem Skandal zu sprechen. Ein Inkunabelfachmann hält mit seinem Unmut nicht hinter dem Berg: die ganze Angelegenheit sei "ganz dumm gelaufen", das Land habe nicht hart genug verhandelt und die "falschen Sachen" gekauft. Öffentliche Kritik hat in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28. Juni der Heidelberger Professor Walter Berschin geübt. Er bezieht sich auf den Titel der Ausstellung über die 1993 gekauften Handschriftenschätze, das Goethe-Wort von den "unberechenbaren Zinsen". Dieses habe " die bewahrte, gepflegte und funktionsfähige Bibliothek gemeint, nicht die geplünderte und zerstückelte, aus der das eine oder andere exemplarisch gerettet, umetikettiert und distribuiert wird". Berschin schließt mit den Sätzen: "Einer Republik kann es im Prinzip gleichgültig sein, wenn sich eine Adelsfamilie von ihrer Geschichte verabschiedet. Problematisch ist im Fall Donaueschingen, daß damit ein Stück faßbarer Geschichte eines nicht unerheblichen Teils des deutschen Südwestens abgestoßen wird".
Deutlicher noch wurde Dr. Michael Hütt vom Villinger Franziskanermuseum: "Es ist gleichgültig, wo eine gewachsene Bibliothek aufbewahrt wird - wenn es nur in einem Stück geschieht. Aber die Aufteilung zerstört ein historisch wichtiges Zeugnis über die Lesegewohnheiten und die Sammelstrategie eines Ortes und einer Epoche, aus der sich der damalige Zeitgeist erschließen läßt" (Südwest Presse/Die Neckarquelle 4.7.1994).
Einzigartiges Ensemble zerstört
Während der Chef des Hauses Fürstenberg mit der über Jahrhunderte gepflegten bibliophilen Tradition seiner Familie bricht, läßt er sich zur gleichen Zeit auf seinem Schloß Weitra als kultureller Mäzen bejubeln. Der Katalog zur dort stattfindenden niederösterreichischen Landesausstellung "Die Fürstenberger. 900 Jahre Herrschaft und Kultur in Mitteleuropa" enthält nicht nur bemerkenswerte Beispiele moderner höfischer Panegyrik, sondern auch einen Abschnitt über die Hofbibliothek, der zwar ihre wissenschaftliche Bedeutung rühmt, aber kein Wort zu ihrer Gefährdung verliert. Der fürstliche Archivar schreibt dort, die Hofbibliothek, eine "gewachsene Sammlung", genieße sowohl im Inland als auch im Ausland hohes Ansehen. "Gerade wegen der zahlreich vorhandenen wertvollen Altbestände ist sie oft eine der wenigen Bibliotheken oder die einzige, in denen die gesuchten Werke noch vorhanden sind. Glücklicherweise blieb sie im Laufe der Jahrhunderte von Kriegsschäden und anderweitigen Katastrophen verschont" (S. 112). Erwähnt werden zynischerweise auch die rund "500 Inkunabel-Nummern, unter denen sich manches Unicum und viele seltene Stücke befinden".
"Die Hofbibliothek ist eine altgewachsene Sammlung", heißt es auch bei Erna Huber, der ehemaligen Leiterin (Regionalbibliotheken in Deutschland, 1971, S. 232). Die Anfänge reichen in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts zurück, als Graf Wolfgang zu Fürstenberg (1465 bis 1509) eine kleine Sammlung deutschsprachiger Bücher zusammentrug. Sein charakteristischer Besitzvermerk erscheint nicht nur in drei Handschriften, sondern auch in sechs der verkauften Inkunabeln. Nur drei davon sicherte sich das Land Baden-Württemberg. Wie der strikt auf die Handschriften konzentrierte Beitrag von Felix Heinzer im Katalog "Unberechenbare Zinsen" erkennen läßt, wuchsen dem Haus Fürstenberg im 17. Jahrhundert bedeutsame Büchersammlungen anderer Adelsfamilien zu. An erster Stelle steht sicher die Bibliothek der gelehrten Grafen von Zimmern, doch ist auch die in Wiesensteig bei Geislingen befindliche Büchersammlung der Grafen von Helfenstein zu nennen. Aus helfensteinischem Besitz stammten vier der in London versteigerten Inkunabeln - beim Vorabverkauf ging das Land leer aus. Unter den jüngeren Druckwerken in Donaueschingen befinden sich Exemplare aus den Adelsbibliotheken der Familien von Gundelfingen, von Lupfen und von Pappenheim. Verglichen mit dem Bestand der Hofbibliothek haben die anderweitig erhaltenen Zeugnisse zur Bildungsgeschichte des südwestdeutschen Adels fast marginalen Charakter.
Nachdem 1723 die Residenz der Fürstenberger an die Donauquelle verlegt worden war, wurden zwischen 1724 und 1768 die Bibliotheken der einzelnen Linien des Hauses (Stühlingen, Meßkirch, Heiligenberg) in Donaueschingen konzentriert. Der 1752 gefaßte Entschluß, alle im Schloß Stühlingen vorgefundenen Bücher "in allhießigem Archiv in Zukunft besorgn und verwahrn zu lassen"(Langner-Drescher S. 27), zeigt, daß man bereits im 18. Jahrhundert der Bibliothek bleibenden, gleichsam "archivischen" Wert zuerkannte [Anm. 1].
Einigen Zuwachs brachte am Anfang des 19. Jahrhunderts die Säkularisation der auf dem fürstenbergischen Territorium gelegenen Klöster. Unter den versteigerten Bänden ist die Bibliothek des Kollegiatstifts Betenbrunn (bei Heiligenberg, Bodenseekreis) mit 10 Bänden vertreten; weitere fünf erwarb das Land.
Nach dem Verlust an politischer Bedeutung durch den Übergang an Baden (1806) wandte sich das Haus Fürstenberg verstärkt der Pflege von Kunst und Kultur zu. Unter Karl Egon II. (1796-1854) wurde die Hofbibliothek dem Publikum geöffnet. Das wichtigste Ereignis ihrer Geschichte im 19. Jahrhundert aber war der Kauf der Sammlung Laßberg 1853.
Joseph Freiherr von Laßberg (1770-1855) war eine der bedeutendsten Gestalten der frühen, von der Romantik geprägten Germanistik. Aus Begeisterung für das deutsche Mittelalter und um die wissenschaftliche Erforschung der nationalen Geschichte zu fördern, suchte Laßberg aus der großen Masse des durch die Umwälzungen nach 1800 versprengten Kulturguts so viel wie möglich aufzukaufen. "Lassen Sie uns", schrieb er 1820 an seinen Freund Brenken, "jeder an seinem Orte, sammeln und bewaren, was wir aus der Flut der Zeiten zu retten vermögen". Ein wichtiges Motiv für den Verkauf seiner Bibliothek, die neben den Handschriften auch elftausend Druckwerke umfaßte, an den von ihm verehrten Fürsten war die geschlossene Übernahme der ganzen Sammlung. Bereits 1845 schrieb Laßberg an Franz Pfeiffer: "Am liebsten würde ich meine Handschriften (jetzt schon weit über 200) in Stuttgart, auch mir die Hauptstadt meines geliebten Schwabenlandes sehen, aber ich kann sie von den gedrukten Büchern, ohne diesen zu schaden, nicht trennen". 1853 schlug er ein preußisches Kaufangebot für die Handschriften ab und betonte, "daß ich die Handschriften nicht von den Büchern und Urkunden zu trennen gedenke" [Anm. 2]. Laßbergs Bibliothek muß daher, seinem eigenen Verständnis folgend, als Ganzes, als "wissenschaftlicher Apparat" eines frühen Altertumsforschers verstanden werden. Wenn es im Katalog "Unberechenbare Zinsen" heißt, Korrespondenz und Handschriftensammlung seien "Laßbergs Bleibendes" (S. 33), so werden die von ihm gesammelten Druckwerke völlig zu Unrecht ausgeklammert. Ihr ältester Bestand, die Wiegendrucke, wurde nun auseinandergerissen und in alle Welt zerstreut. Von den nicht weniger als 40 Laßbergiana - ein Spiegelbild seiner weitgespannten Interessen - erwarb das Land im Vorverkauf nur neun Stück.
Mit der Erschließung der Sammlung Laßberg beschäftigten sich zwei berühmte Bibliothekare, der Dichter Joseph Viktor von Scheffel (in Donaueschingen von 1857 bis 1859) und der Altgermanist Karl August Barack (1860-1871). Wenig bekannt ist, daß Barack ein 1825 entstandenes, in einer ehemals Donaueschinger Handschrift erhaltenes literarisches Werk Laßbergs (Stuttgart, Ms. Fürstenberg C III b 31), mit dem dieser einen mittelalterlichen Text revitalisieren wollte, 1894 in Straßburg anonym zum Druck befördert hat (K. Graf, Exemplarische Geschichten, 1987, S. 149f.). Es handelt sich um eine Bearbeitung der Elisa-Episode der 1485/86 in Ulm gedruckten "Schwäbischen Chronik" Thomas Lirers - das Donaueschinger Exemplar dieser Inkunabel wurde jetzt für 35000 Pfund verkauft.
Drucke als Individuen
Auch Inkunabeln sind Drucke, mag man einwenden. Genügt es denn nicht, wenn die Wissenschaft auf den von New Yorker Inkunabelexperten erstellten reich bebilderten Auktionskatalog zurückgreift? Leider sei dieser Katalog, klagte ein Fachmann, "sehr sehr schlecht gemacht". Gerade bei der Ermittlung der "Provenienzen", also der Herkunft der Bände und ihrer ursprünglichen Bibliotheksheimat, stellt man in der Tat auf Schritt und Tritt Mängel fest. Die einzelnen Beschreibungen der Exemplare sind, da es schnell gehen mußte, mit Sicherheit in vielen Fällen unvollständig. So wies das Donaueschinger Exemplar der erwähnten Lirerschen Chronik eine Reihe handschriftlicher Randbemerkungen auf, die vielleicht im württembergischen Raum entstanden sind. Im Katalog fehlt jeglicher Hinweis darauf. Ein weiteres Beispiel: drei Wappen von Bucheignern konnten von den Bearbeitern nicht identifiziert werden. Wären sie im Katalog abgebildet worden, könnte man sie möglicherweise leicht einer historischen Persönlichkeit zuordnen.
Doch nicht die wissenschaftliche Unzuverlässigkeit des Auktionskatalogs ist das entscheidende Argument gegen die Zerschlagung der fürstenbergischen Inkunabelsammlung. Durch das Auseinanderreißen von Provenienzgruppen und die Abwanderung von wissenschaftlich nicht ausgewerteten Exemplaren mit individuellen Eigenheiten oder auch Unica in Privatsammlungen ist ein gravierender Verlust für die Forschung eingetreten. Zwischen sehr vielen Exemplaren bestanden nämlich aufschlußreiche Querverbindungen, ein Netz von Bezügen, das durch die Zerstörung des Ensembles nun nicht mehr rekonstruiert werden kann.
Die Donaueschinger Inkunabeln sind - Handschriften vergleichbar - Einzelstücke, da sie in aller Regel eine Reihe individueller Besonderheiten aufweisen: alte Einbände, Handschriftenfragmente, Buchschmuck, Lesespuren bzw. handschriftliche Einträge, Besitzvermerke und Buchzeichen. Mit den Donaueschinger Wiegendrucken verläßt eine herausragende Sammlung verzierter spätgotischer Einbände aus Südwestdeutschland das Land, da außergewöhnlich viele Stücke ihren alten Einband behalten haben. Die Erforschung der verschiedenen Buchbinder-Werkstätten hat in den letzten Jahren einiges Licht auf die Bibliotheks- und Buchhandelsgeschichte des 15./16. Jahrhunderts werfen können. Ein Blick in die stattliche Liste der Werkstätten im Anhang des Auktionskatalogs zeigt, welches Vergleichsmaterial der Forschung verloren geht. Nicht weniger als neunzehn Einbände - zwei davon wählte das Land vorab aus - gingen beispielsweise aus einer Buchbinderei hervor, die der Einbandforscher Ernst Kyriß dem oberschwäbischen Kloster Weingarten zugewiesen hat.
In sehr vielen Donaueschinger Einbänden haben die Buchbinder zerschnittene alte Handschriften verwendet. Mit diesen kostbaren Quellen für die Rekonstruktion sehr alter Bibliotheken beschäftigt sich ein eigener Forschungszweig, die Makulaturforschung. Im Auktionskatalog ist beispielsweise ein recht großes Bruchstück aus einer mit Initialschmuck versehenen Sakramentarhandschrift aus dem 10./11. Jahrhundert abgebildet, das sich in einem später den Villinger Franziskanern gehörenden Buch vorfand (Los 224). In einem anderen Sammelband (Los 300) steckt sogar ein Fragment aus dem 9. Jahrhundert. Mitunter erlauben auch Schnipsel von Pergamenturkunden Schlüsse auf die genaue Herkunft der Bücher - der Auktionskatalog hat diese Indizien nicht ausgewertet. In einer Handvoll Bücher konnten die Bearbeiter als Makulatur Teile anderweitig nicht bekannter Frühdrucke feststellen. Nicht unterschätzt werden darf auch der für die kunstgeschichtliche Forschung eingetretene Verlust, da zahlreiche Bände teilweise recht qualitätvollen Buchschmuck, etwa gemalte Initialen und altkolorierte Holzschnitte, aufweisen, der Auskunft über regionale Ateliers geben könnte.
Die Aufnahme eines Buches durch seine Leser geht vielfach aus Marginalien (Randbemerkungen) und handschriftlichen Einträgen hervor. In den letzten Jahren hat man nicht nur den Notizen in den Büchern berühmter Persönlichkeiten Aufmerksamkeit geschenkt, sondern diese Quelle zunehmend auch für die Erhellung rezeptionsgeschichtlicher Faktoren entdeckt. Von den ersten 20 Losen des Auktionskatalogs sind bei über der Hälfte (11) teilweise ausführliche alte handschriftliche Anmerkungen vermerkt. In zweien dieser Bände haben die zeitgenössischen Leser für ihre Ergänzungen sogar zusätzliche Blätter eingefügt. Alle diese Eintragungen sind nie wissenschaftlich ausgewertet worden.
Die Unwissenheit der Bearbeiter des Auktionskatalog hat der - ebenfalls ahnungslosen - Stadt Engen ein besonderes "Schnäppchen" ermöglicht. Denn jener Udalricus Siguart cognomento Zäss aus Konstanz, Autor von handschriftlichen lateinischen Versen in einer aus dem Engener Kapuzinerklosters stammenden Briefausgabe des Humanistenpapstes Enea Silvio Piccolomini von 1486 (Los 262), ist niemand anderes als der berühmte Humanist und Jurist Ulrich Zasius.
Ein weniger spektakuläres Beispiel betrifft Los 279, einen "very fine Sammelband" von fünf italienischen naturwissenschaftlichen Wiegendrucken, der als Arbeitsexemplar seines Besitzers eine Fülle von handschriftlichen Ergänzungen und Zeichnungen aufnehmen mußte. Sein einstiger Besitzer, Gregor Steltzlin, stellt sich mit einer autobiographischen Notiz vor, doch leider druckt der Katalog von ihr nur den Anfang ab. Der Band ging für 35000 Pfund an die bekannte New Yorker Firma H. P. Kraus.
Besonders bedauerlich ist der getrennte Verkauf von vier Bänden der Villinger Franziskaner, deren - im Katalog nur auszugsweise zitierte - Einträge über deutsche Studenten in Bologna und den dortigen Studienbetrieb am Ende des 15. Jahrhunderts Auskunft geben könnten. Es handelt sich jeweils um zwei Bücher aus dem Besitz eines franziskanischen Theologieprofessors Konrad Debendorf (Lose 232, 243) und eines Marcus Huffinger (Lose 103, 106). Huffinger war zunächst 1485 Schulmeister des Benediktinerklosters St. Georgen im Schwarzwald und studierte dann 1489 in Bologna unter anderem bei Debendorf. Wer die unerfreuliche Quellenlage auf diesem Forschungsfeld kennt, würde diese vier Bände liebend gern gegen manche der vom Land erworbenen, in der Regel der Forschung seit dem Erscheinen des gedruckten Barackschen Katalogs 1865 gut bekannten Donaueschinger Handschriften eintauschen.
Völlig unverzeihlich ist jedoch die endgültige Zerstörung der mittelalterlichen Teile der Klosterbibliothek der Villinger Franziskaner. Nicht weniger als 90 Bände dieser Provenienz befanden sich unter den Donaueschinger Inkunabeln, ganze acht davon erwarb vorab das Land. Nur die Ankäufe der Donaueschinger Hofbibliothek bei der Versteigerung 1794 hatten Stücke aus dieser nicht unbedeutenden Büchersammlung bis zur Londoner Versteigerung gerettet. "Die andern Bücher sind verschleudert worden", stellte 1904 Christian Roder fest (FDA 32, S. 306). Welche Verwüstungen die Säkularisationen der Jahre nach 1800 in den gewachsenen Buchbeständen der Klöster angerichtet haben, ist allgemein bekannt. Einigermaßen geschlossen überlieferte Bestände sind infolgedessen äußerst selten. In vielen klostergeschichtlichen Darstellungen wiederholt sich deshalb die Klage, wegen des Verlustes der Bibliothek könne über die Interessen und die wissenschaftliche Tätigkeit der Mönche nichts mehr in Erfahrung gebracht werden. Besonders die Bücher Bettelorden waren damals gefährdet, da man ihnen mit aufklärerischem Vorurteil gegenübertrat. 90 Bände aus einem Franziskanerkloster, die nicht nur durch ihren Inhalt, sondern gerade auch durch die Besonderheiten der einzelnen Exemplare wie Besitzeinträge und Arbeitsnotizen der Mönche Einblick in das geistige Leben einer klösterlichen Gemeinschaft geben, hätten als überaus seltener Glücksfall zu gelten. Zum Vergleich: der jüngst erschienene Inkunabelkatalog der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf bezeichnet 21 Wiegendrucke aus der bekannten rheinischen Zisterzienserabtei Heisterbach als "eine keineswegs unbedeutende Menge".
Von den anderen zerschlagenen Provenienzgruppen wurden die Sammlung Laßberg und das Stift Betenbrunn bereits angesprochen. Mit 40 Stück (davon 4 vom Land vorab erworben) recht beachtlich war auch der Bestand einer den Katalogbearbeitern nicht bekannten geistlichen Institution vielleicht in der Nähe von Ulm ("Monstranz-Gruppe"). Der Besitz gleich mehrerer Ausgaben der Werke des Pariser Reformtheologen Johannes Gerson läßt möglicherweise den Schluß zu, daß diese Gemeinschaft die Ideen der Ordensreform teilte. Von den weiteren - meist im Bodenseeraum situierten - Provenienzen mit mehreren Stücken im Bestand seien nur noch vier Inkunabeln aus dem Kloster Ochsenhausen hervorgehoben.
Daneben befanden sich zahlreiche Einzelstücke aus interessantem Vorbesitz in der Sammlung. Der Züricher Rechtshistoriker Karl Siegfried Bader hat beispielsweise 1966 aufgrund der handschriftlichen Eintragungen des Oberamtmanns der Landgrafschaft Heiligenberg Johann Caspar Maysinger (gest. ca. 1664) in dessen juristischen Büchern den Lebensweg dieses Mannes aufhellen können - ein glänzendes Beispiel für den landeshistorischen Ertrag buchgeschichtlicher Recherchen. Durch die Besitzvermerke Maysingers wissen wir auch, welche Bücher er bereits als Student besaß - es waren erstaunlich viele. Zu Baders Liste der in Donaueschingen erhaltenen 39 Werke aus der Bibliothek des Beamten kommt nun eine Inkunabel (Los 290) hinzu - die Katalogbearbeiter konnten allerdings mit dem Namen Maysingers nichts anfangen. Dieses Exempel demonstriert zugleich, daß die Grenze des Jahres 1500, mit der definitionsgemäß die Inkunabeln von den jüngeren Drucken separiert werden, durch geschlossene Bibliotheken verlaufen kann.
Von den nicht wenigen Rara und Unica der Wiegendrucksammlung, die nun der Forschung entzogen sind, greife ich nur zwei heraus: einen der Forschung bislang unbekannten Augsburger Druck eines Lobspruchs von Hans Rosenplüt auf Nürnberg (Los 287), der für 22000 Pfund nach New York ging, und ein wohl in Straßburg um 1498 gedrucktes Reimpaargedicht "Amor, die Liebe" (Los 13), verkauft für 16000 Pfund.
Mit diesen wenigen Hinweisen sind die vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten der Donaueschinger Inkunabeln längst nicht erschöpfend dargestellt. Seit dem 1. Juli 1994 steht jedoch fest: eine Fülle aufschlußreicher Fragen können Historiker, Buchforscher, Literaturwissenschaftler, Kunsthistoriker usw. nicht mehr beantworten, weil ihnen die erforderlichen Quellen abhanden gekommen sind. "Die Sammlung Fürstenberg stellt ein hervorragendes Kulturerbe unseres Landes dar" - die auf die Handschriften gemünzten Worte des Ministerpräsidenten Teufel im Vorwort von "Unberechnete Zinsen" passen nicht weniger auf die mit den Handschriften aufs engste verzahnten Druckbestände. Wer Handschriften und Drucke auseinanderdividiert, verkennt den einheitlichen Sammlungszusammenhang, den Ensemblecharakter. Wichtiger als einzelne herausragende Schatzfunde, werden die Archäologen nicht müde zu betonen, sind die Befunde, die Einbettung des Einzelstücks in seinen Horizont, die bei der Grabung festgestellte Schichtenfolge. Dieser Grundsatz läßt sich ohne weiteres auch auf gewachsene Bibliotheksbestände übertragen.
Buchgeschichte ist immer auch Kulturgeschichte - wer einen gewachsenen, aus bedeutsamen Provenienzgruppen bestehenden und wissenschaftlich so gut wie nicht ausgewerteten alten Buchbestand auf einer Versteigerung zerstückeln läßt, vernichtet eine Geschichtsquelle von höchstem Rang.
Verantwortlichkeiten
Der letzte Eigentümer der fürstenbergischen Inkunabelsammlung, der seit Jahrzehnten aus steuerlichen Gründen einen gemeinnützigen Verein als Unterhaltsträger seiner Hofbibliothek vorschiebt, hat nichts getan, um den Schaden für die Wissenschaft irgendwie zu begrenzen, aber alles, um seinen Profit zu maximieren. Er hatte bereits in den 1980er Jahren das Angebot, die Inkunabeln in Tübingen auf Landeskosten katalogisieren zu lassen - es wurde abgelehnt, hätte man dabei doch feststellen können, welche Bedeutung der Sammlung als Gesamtheit zukam. Aus Furcht vor einer Unterschutzstellung nach dem bundesweiten Kulturgutschutzgesetz oder dem Denkmalschutzgesetz des Landes wurden die Handschriften, Musikhandschriften und Inkunabeln bei Nacht und Nebel aus dem Land und in ein Schweizer Zollager verbracht. Die Mikroverfilmung des Gesamtbestandes, Rettung für die wichtigsten Informationswerte, hat der Fürst verweigert, da eine solche Verfilmung seiner Ansicht nach den Verkaufserlös vermindert hätte.
Bei der Vorauswahl von 86 Inkunabeln hat das Land sich eindeutig über den Tisch ziehen lassen, denn eine Besichtigung der Stücke wurde vom Eigentümer und Sotheby's abgelehnt. Gekauft wurde mit anderen Worten - eigentlich unfaßbar - die "Katze im Sack", denn für die Auswahl durch die Bibliotheken in Stuttgart und Karlsruhe wurde vom Eigentümer nur die dürre alte Liste mit den Titeln zur Verfügung gestellt. Die buchgeschichtlich wichtigsten Angaben, die über die Provenienzen und die Besonderheiten der einzelnen Stücke, waren darin jedoch nicht enthalten. So kritisierte denn auch Dr. Gerd Brinkhus, der Leiter der Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek Tübingen und selbst im Beirat der den Ankauf finanzierenden Stiftung Kulturgut, daß der Fürst "den Deckel über der Sammlung" erst so spät gelüftet habe. "Erst aus dem Sotheby's Katalog", wird er zitiert, "habe er Einzelheiten über den Bestand erfahren: Da hätte die Stiftung noch interessantere Stücke auswählen können" (NWZ Göppinger Kreisnachrichten 29.6.1994). Was man von der Behauptung zu halten hat, die landesgeschichtlich bedeutendsten Stücke seien ausgewählt worden, kann nach meinen Ausführungen zu den einzelnen Herkunftsgruppen und insbesondere zur Villinger Franziskanerbibliothek jeder Leser selbst beurteilen. Zu dem "Dublettendenken" der zuständigen Bibliothekare der Landesbibliotheken, die sich nach der Zerschlagung der Sammlung voller Selbstzufriedenheit zurücklehnten, weil sie sich ein paar schöne Stücke sichern und Lücken auffüllen konnten, möchte ich ebenfalls lieber keinen Kommentar abgeben.
Heftige Kritik kam vor allem aus Villingen-Schwenningen. Der Leiter des Villinger Franziskanermuseums, Dr. Heinrich Maulhardt, nahm am 30. August 1994 bei der Vorstellung der von der Stadt auf der Versteigerung erworbenen vier Stücke kein Blatt vor den Mund. Er nannte das Vorgehen des Fürstenhauses "fachwidrig" und einzig von finanziellen Gesichtspunkten geleitet. Anders sei nicht erklärbar, daß in "Salami-Manier" scheibchenweise wertvolle Kulturbestände ausgeinandergerissen und der "Villinger Geschichte großer Schaden" zugefügt worden sei [Anm. 3]. Viel zu kurzfristig habe man von dem geplanten Verkauf erfahren. Museumsmitarbeiter Dr. Hütt: "Vielleicht hätte es für alle 90 Drucke finanziell gelangt, wenn wir rechtzeitig davon gewußt hätten." Durch eine kurzfristig anberaumte Spendensammlung konnte die Stadt in London nur fünf Drucke erwerben. Unter ihnen befindet sich ein illustriertes Psalterium aus dem Villinger Klarissenkloster. Ein sechstes Stück konnte nachträglich einem Antiquariat abgekauft werden.
Daß die Vorauswahl des Landes besonders erlesenen Exemplaren gegolten hat - dieser Eindruck drängte sich mir bei der Lektüre der im Auktionskatalog abgedruckten Liste keineswegs auf. Zählt man wie im Auktionskatalog aus mehreren Inkunabeln zusammengesetzte Bände als eine Einheit, so waren es auch nicht 86, sondern nur 64 Stücke, die sich das Land vorab gesichert hat. Zudem hat der Fürst noch ein gutes Geschäft gemacht, denn die für 2,3 Mio. DM erworbenen 64 Exemplare des Landes waren mit durchschnittlich ca. 36000 DM je Stück erheblich teurer als der Durchschnitt bei der Auktion für insgesamt 8 Mio. DM verkauften Bücher. Klammert man die fünf teuersten Werke dabei aus, so errechnet sich aus den verbleibenden rund 5,8 Mio. DM ein Durchschnittspreis von etwa 18000 DM je Stück - die Landesinkunabeln waren also im Schnitt doppelt so teuer. Es fragt sich natürlich, ob sie auch das Doppelte wert waren.
Daß man bei den unter größter Geheimhaltung vom Wissenschaftsministerium betriebenen Verhandlungen über den Ankauf der Handschriftensammlung keinerlei Sicherungen für die übrigen Teile der Hofbibliothek vereinbart hat, ist nicht leicht verständlich. Nach Aussage eines Insiders haben die Verhandlungsführer des Hauses Fürstenberg den Eindruck erweckt, es gehe ausschließlich um die Handschriften, alles andere sei nicht gefährdet. Die fürstenbergische Salami-Taktik hat sich ausgezahlt, denn ein Jahr nach dem - ohne jeden Zweifel höchst verdienstvollen - Kraftakt mit den 48 Mio. DM für die Handschriften wäre ein Ankauf aller Inkunabeln durch das Land politisch nicht mehr durchsetzbar gewesen, zumal der Fürst ursprünglich ebenfalls 48 Mio. dafür verlangt haben soll. Immerhin hätte man versuchen können, mit Geldern des Bundesinnenministeriums oder der Kulturstiftung der Länder weitere Drucke zu erwerben. Bei beiden Stellen hat das Land aber überhaupt nicht angeklopft. Ich meine: Vielleicht hätte man ein paar Handschriften weniger kaufen sollen, um das nicht erforschte Inkunabel-Ensemble als Ganzes zu retten.
Das besondere Wohlwollen der Landesregierung gegenüber dem Haus Fürstenberg verdankt sich vor allem, glaubt man einem bekannten Nachrichtenmagazin, den besonders engen, durch großzügige Spenden abgesicherten Beziehungen des Fürsten zu einer großen Partei des Landes (SPIEGEL 3/1993, S. 64f.). Auch sonst sorgt der Chef des Hauses in Donaueschingen und Umgebung durch Generosität für Ruhe - auch mäzenatische Gaben können die so Bedachten korrumpieren. So wundert man sich nicht, daß der im fürstlichen Archiv angesiedelte "Verein für Geschichte und Naturgeschichte der Baar" auf Anfrage zu keiner Stellungnahme zu den Verkäufen aus der Hofbibliothek bereit war.
Da in anderen Bundesländern ganze Bibliotheken auf der Liste des national wertvollen Kulturguts stehen und in Bayern sogar eine Käfersammlung eingetragen wurde, hätte Baden-Württemberg das herausragende Ensemble der Donaueschinger Hofbibliothek ohne weiteres durch eine Eintragung schützen können, doch wurden nur ganz wenige Einzelstücke auf diese Liste gesetzt. Daß nicht einmal das ursprüngliche Zubehör der eingetragenen Handschriften erfaßt wurde, geht aus einem Verkauf im Jahr 1982 hervor. Damals ließ der Fürst bei der - mit dem Land nicht abgestimmten - Versteigerung zwanzig kostbarer Handschriften seiner Sammlung durch Sotheby's auch Fragmente der Vetus latina veräußern. Diese Bruchstücke einer altlateinischen Bibel, mit der sich ein eigenes Forschungsinstitut in Beuron beschäftigt, stammten nämlich aus dem Einband einer der drei auf der Liste stehenden Handschriften [Anm. 4]. Als das zuständige Ministerium weitere zwanzig Handschriften, ein Blockbuch und eine Inkunabel eintragen lassen wollte, blockte das Staatsministerium ab: die Verhandlungen sollten nicht gestört werden. Hier läßt sich die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Landesregierung mit Händen greifen. Ob die Abwanderung eines Kulturguts einen "wesentlichen Verlust" (Gesetzeswortlaut) für die Bundesrepublik bedeutet, bemißt sich nach objektiven Kriterien und ist von den Gerichten - leider nur auf Klage des Eigentümers - voll überprüfbar. Ein Beurteilungsspielraum steht der zuständigen Behörde nicht zu. Das zum Eintrag vorgesehene Blockbuch, eine "Kunst des Sterbens", und die Inkunabel, vermutlich der Wiener Aderlaßkalender von 1462, sind jedoch am 1. Juli ins Ausland verkauft worden (Erlös: zusammen etwa 1 Mio. DM). Um einen günstigeren Preis bei den Handschriften zu erzielen, hat die Landesregierung somit einen wesentlichen Verlust für das deutsche Kulturgut in Kauf genommen.
Versagt haben wohl auch die Bibliothekare, die sich rechtzeitiger und intensiver um den Schutz des Donaueschinger Gesamtensembles hätten kümmern müssen. So beruft sich das Landesdenkmalamt mit Schreiben vom 12.8.1994 auf eine Beurteilung der Donaueschinger Hofbibliothek durch die Württembergische Landesbibliothek, in der über die Druckwerke festgestellt werde, "daß es sich bei den Beständen der Fürstlich-Fürstenbergischen Hofbibliothek nicht um eine eigenständige Sachgesamtheit handele, da sie mehr oder weniger zufällig entstanden seien und nicht auf einem einheitlichen Sammlungsprinzip beruhen würden. In der einzigen Geschichte des Hauses Fürstenberg gäbe es nicht einen Vertreter, der planmäßig gesammelt hätte". Diese Bewertung einer Sammlung von 130000 Bänden in zwei Sätzen, die auf einen eintägigen (!) Besuch zweier Stuttgarter (!) Bibliothekare in der Hofbibliothek vor etwa zehn Jahren [ca. 1984] zurückgehen dürfte, verschlägt einem die Sprache. Nach fernmündlicher Auskunft des Landesdenkmalamtes lag eine umfangreichere Stellungnahme dem Amt nicht vor. Daß zu den für denkmalwürdig gehaltenen Sammlungen Laßberg und Zimmern auch Drucke gehören, scheinen die Bibliothekare dem Landesdenkmalamt nicht mitgeteilt zu haben. Die erstaunte Frage des Leiters der Abteilung Inventarisation Dr. Osteneck am Telefon "Hat Laßberg denn auch Drucke gesammelt?" spricht für sich.
Ein Mitarbeiter des Landesdenkmalamtes hat kürzlich im Nachrichtenblatt dieser Behörde nicht ohne Pathos formuliert: "Jede denkmalpflegerische Arbeit ist an Glaubwürdigkeit gebunden. Das heißt jede Maßnahme und ihr vorausgehend alle Überlegungen sind der Wahrheit verpflichtet. Das betrifft sachliche Kenntnisse wie Argumentation, die Methodengrundlage wie den wissenschaftlichen Stand, die korrekte Umsetzung in die Praxis wie die begleitende Diskussion" (1993/4, S. 97). Im Fall Donaueschingen kann, soweit ich das beurteilen kann, von einer solchen Glaubwürdigkeit nicht im entferntesten die Rede sein!
Einigermaßen bitter muß man konstatieren, daß zwar jedes Marterl am Wegesrand, jede römische Münze, jedes vorgeschichtliche Pfostenloch oder Brandgrab, ja sogar jedes Sproßenfenster an einem denkmalgeschützten Haus in den Genuß des Denkmalschutzes kommen, die Donaueschinger Hofbibliothek als herausragende Geschichtsquelle und einzigartiger Spiegel der Adels- und Gelehrtenkultur seit dem 15. Jahrhundert jedoch nicht.
Der Ausverkauf geht weiter
Bereits in den 1970er Jahren sollen dem Vernehmen nach die heimlichen Verkäufe aus der Hofbibliothek begonnen haben. Bereits erwähnt wurde die Versteigerung von 1982. Wenig später hat man bei Sotheby's illustrierte Drucke vor allem aus dem Bereich Naturkunde ohne Provenienzangabe versteigern lassen. Nur wenige Jahre vor der Erwerbung der Handschriften durch das Land müssen drei kostbare illustrierte Manuskripte unter der Hand veräußert worden sein, ohne daß öffentliche Bibliotheken eine Chance zum Ankauf gehabt hätten. Dies betrifft nicht nur eine Wigalois-Handschrift aus dem berühmtesten deutschen Buchmalerei-Atelier des 15. Jahrhunderts, nämlich Diepold Laubers zu Hagenau, sondern auch den von dem Buchauer Schulmeister Heinrich Stegmüller 1443 gefertigten Kalender (Ms. 494). In seinen reizvollen Monatsbildern, frühen Zeugnissen bäuerlichen Lebens aus Oberschwaben, wollte ein Autor sogar den "Geist dieser Landschaft [...] spüren" (M. Flad, Heimatkundl. Bll. für den Kreis Biberach 1983, S. 21).
In jüngster Vergangenheit hat sich das Haus Fürstenberg ohne großes Aufsehen auch von Stücken seiner bedeutenden Kunstsammlungen getrennt. Es spricht somit alles dafür, daß der Ausverkauf der Hofbibliothek weitergeht. Das nächste Opfer werden die bereits in der Schweiz befindlichen Musikhandschriften sein, deren Rückkehr nach Donaueschingen von der fürstlichen Verwaltung ausgeschlossen wird (Badische Zeitung/Donaueschingen 25.5.1993). Für Gertraut Haberkamp, die für das Répertoire International des Sources Musicales (RISM) den Donaueschinger Musikalienbestand verzeichnet hat, bildet er "ein einzigartiges Zeugnis fürstlicher Musikkultur sowohl durch seine Geschlossenheit als auch durch seine fast ungebrochene Musiküberlieferung vom 17. bis ins 20. Jahrhundert. [...] Nur aufgrund der intakten Zusammensetzung und Geschlossenheit dieses Musikalienbestands - wie auch derjenigen der Fürsten von Oettingen-Wallerstein und Thurn und Taxis - lassen sich aufschlußreiche Aussagen über höfische Kultur- und Musikpflege und adelige Sammeltätigkeit, Vorlieben und Interessen auf dem Gebiet der Musik gewinnen. Derartige Aussagen, für die Musikforschung, von größter Bedeutung, gehen bei einer Zerstreuung einer solch einmaligen, gewachsenen und geschlossenen Musikaliensammlung gänzlich und unersetzbar für immer verloren" (Für die Überlassung eines Textes zur Musikaliensammlung danke ich Frau Dr. Haberkamp, München).
Über die Zusammensetzung des wertvollen Altbestandes an Drucken nach 1500 - die Hofbibliothek umfaßt etwa 132000 Bände - läßt sich genaueres kaum ausmachen, da eine Bearbeitung für das gerade erschienene grundlegende Standardwerk "Handbuch der historischen Buchbestände", in das auch sehr viel kleinere Privatbibliotheken in der Bundesrepublik aufgenommen wurden, vom Eigentümer nicht zugelassen wurde. Glücklicherweise existiert von Josef Nolte über die rund 2500 juristischen Titel aus der Zeit zwischen 1500 und 1700 ein Aufsatz aus dem Jahr 1979, der auch Zahlen über andere Teile der Hofbibliothek angibt. An theologischen Werken sind rund 1000 Titel aus dem gleichen Zeitraum zu verzeichnen, 600 Bände überliefern Werke klassischer Schriftsteller. Beachtlich sei, so Nolte, auch der Bestand an neulateinisch-humanistischer sowie fremdsprachlicher Literatur, an medizinischen und philosophischen Buchausgaben. Seine Analyse der Juridica kommt zu dem Schluß, "daß in Donaueschingen durch Erbglück und Erwerbsgeschick seit dem 16. Jahrhundert ein Konglomerat an Büchern zusammengeflossen ist, welches die gesamte juristische und große Teile der zeitgenössischen politischen und ökonomischen Literatur seit dem Buchdruck widerspiegelt." Die Hofbibliothek sei der "interessante Fall einer bibliotheca armata für ein vergleichsweises kleines weltliches Territorium". Würde man auch die anderen Teilbestände einer differenzierten Analyse unterziehen, so wäre dadurch eine vorzügliche Quelle zur "inneren Geschichte" der Grafschaft Fürstenberg im 16. und 17. Jahrhundert eröffnet (S. 472).
Was ist zu tun? Um die weitere Zerstörung auch dieser Geschichtsquelle und die weitere "Filetierung" der Hofbibliothek zu verhindern, müßte der Gesamtbestand vorsorglich unter Denkmalschutz gestellt und anschließend inventarisiert werden. Bevor Verkäufe stattfinden können, ist der Wissenschaft Gelegenheit zu geben, eine intensive buchgeschichtliche Auswertung vorzunehmen, wobei so viel wie möglich durch Verfilmung zu dokumentieren ist. Schließlich erforscht man ja auch ganz selbstverständlich Bodendenkmäler durch Ausgrabungen, wenn sie nicht erhalten werden können. Es versteht sich von selbst, daß ehemals geschlossene Provenienzen wie die Reste der Sammlung Laßberg und die bedeutsamen Sammlungen der Adelsfamilien Zimmern oder Helfenstein als Ganzes zu bewahren und notfalls von der öffentlichen Hand zu übernehmen sind.
Über den Donaueschinger Fall hinaus müßte der Schutz beweglicher Kulturdenkmäler und insbesondere alter historischer Buchbestände dringend erheblich verbessert werden. In das von den Regierungspräsidien geführte Denkmalbuch hat man höchst willkürlich Objekte eingetragen. Während im Regierungsbezirk Freiburg knapp 40 bewegliche Kulturdenkmäler geschützt sind, existieren im Karlsruher Sprengel ganze zwei Eintragungen. Eine Abstimmung mit der Liste des national wertvollen Kulturguts ist nicht erfolgt.
Damit so krasse Fehlentscheidungen wie im Fall der Donaueschinger Hofbibliothek verhindert werden können, sollte der Landesgesetzgeber Verbänden wie dem Badischen oder dem Schwäbischen Heimatbund - ähnlich wie im Naturschutzrecht - Beteiligungs- und Klagerechte bei der Unterschutzstellung von Denkmälern einräumen. Die vom Gesetz vorgeschriebenen Denkmalräte, Gremien externer Fachleute, haben derzeit keinerlei reale Bedeutung.
Leider sieht es in anderen Bundesländern nicht besser aus. Die mangelnde bibliotheksspezifische Kompetenz der von Kunsthistorikern und Archäologen dominierten Denkmalschutzbehörden läßt alte Bibliotheken und vergleichbare Sammlungen in aller Regel zum Stiefkind der Denkmalpflege werden. Zu erinnern ist etwa an die kaum bekanntgewordene Zerschlagung der ehemaligen Bibliotheken von Bronnbach (Zisterzienserkloster), Kleinheubach und Neustadt am Main (Benediktiner) bei einer Versteigerung der fürstlich-löwensteinischen Büchersammlung im Jahr 1985, dokumentiert von der Universitätsbibliothek Würzburg in dem 1988 erschienenen Band "Kostbare Bücher aus drei alten fränkischen Bibliotheken". In Nordrhein-Westfalen kam 1992/93 die hochbedeutende Schloßbibliothek Dyck (bei Düsseldorf) der Grafen von Salm-Reifferscheid unter den Hammer.
Während der kleine Hauseigentümer mit denkmalschutzrechtlichen Auflagen überzogen wird, herrscht gegenüber den einstigen Feudalherren als Eigentümern von alten Sammlungen und anderem hochwertigem Kulturgut offenbar das Prinzip der Nichteinmischung vor. Das geschickte Vorgehen der Eigentümer und der von ihnen beauftragten Auktionshäuser macht die öffentliche Hand regelmäßig zum Verlierer in der Auseinandersetzung um den Erhalt historischer Sammlungen in Privatbesitz. Unter dem bewußt forcierten extremen Zeitdruck und angesichts der "Erpressung" mit Hilfe von Kaufangeboten der Händlern agieren die Verhandlungsführer der öffentlichen Hand gewöhnlich äußerst unglücklich. Hinzu kommt die "Scheckbuch-Mentalität" der Kultusbürokratie, die den gesetzlichen Schutzmöglichkeiten keinerlei Bedeutung zumißt (vgl. S. Kogelfranz/W. A. Korte, Quedlinburg - Texas und zurück, 1994).
Es ist an der Zeit, die Verantwortlichen daran zu erinnern, daß Artikel 86 der Landesverfassung von Baden-Württemberg den Denkmalen der Kunst, der Geschichte und der Natur den öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates zusichert. Da ihnen bei ihrem verantwortungslosen Treiben die Gerichte nicht auf die Finger klopfen dürfen, sollte es die Öffentlichkeit tun.
Literaturauswahl
E. Johne, Die Fürstlich Fürstenbergische Hofbibliothek in Donaueschingen, Badische Heimat 8 (1921) S. 56-82
K. S. Bader, [...] Johann Caspar Maysinger aus Hechingen und seine juristische Bücherei (1966), wieder in: Ders., Ausgewählte Schriften 3, 1983, S. 585-604
J. Nolte, Herkunft und Rolle der älteren Juridica in der Donaueschinger Hofbibliothek, in: Mittel und Wege früher Verfassungspolitik, 1979, S. 456-472
S. Langner-Drescher, Die Fürstlich Fürstenbergische Hofbibliothek (von 1465 bis 1871), masch. Magisterarbeit Erlangen-Nürnberg 1990
Bewahrtes Kulturerbe "Unberechenbare Zinsen", 1993
H.-P. Geh, Der Erwerb der Handschriftensammlung der Fürstlich-Fürstenbergischen Hofbibliothek Donaueschingen, in: Bücher für die Wissenschaft, 1994, S. 283-291
Die Fürstenberger. 900 Jahre Herrschaft und Kultur in Mitteleuropa, Katalog Weitra 1994
Incunabula from the Court Library at Donaueschingen, Katalog Sotheby's London 1994
Anmerkungen
Anm. 1: Als Bestandteil des Mobiliarvermögens des sogenannten schwäbischen Hausguts (vgl. GLA 234/9620f. und Die Hausgesetze des fürstlichen und landgräflichen Hauses Fürstenberg, 1870, S. 74) war die Bibliothek bis 1919 durch Hausgesetz in der Art eines Fideikommiß geschützt. Das badische Stammgüteraufhebungsgesetz von 1923 (GVBl. S. 233) normierte in § 26 ein gesetzliches Vorkaufsrecht des Landes Baden für jene Teile der gebundenen Hausvermögen, deren Erhaltung für das Land von wissenschaftlichem, geschichtlichem usw. Wert war. Indem das Haus Fürstenberg 1982 zwanzig Cimelien ohne Abstimmung mit dem Land bei Sotheby's veräußern ließ, hat es - was zu prüfen wäre - vermutlich gegen diese Rechtsvorschrift verstoßen. Aufgehoben wurde das zuletzt 1961 geänderte badische Gesetz von 1923 nämlich erst 1983 (GBl. S. 693) mit Wirkung zum 1.4.1984, wobei freilich § 1 von Art. 4 dieses Aufhebungsgesetzes zu beachten wäre, wonach die auf Grund des bisherigen Rechts entstandenen Rechtsverhältnisse aufrechterhalten bleiben.
Anm. 2: Briefzitate: M. Harris, Joseph Maria Christoph Freiherr von Lassberg, 1991, S. 110; Joseph von Lassberg Mittler und Sammler, 1955, S. 389f.; ZGO 97 (1949) S. 234.
Anm. 3: Südwest-Presse/Die Neckarquelle vom 31.8.1994. Vgl. auch die dortigen Ausgaben von Südkurier und Schwarzwälder Bote vom gleichen Tag.
Anm. 4: Landtagsdrucksache 11/1886. Vgl. auch 11/1151.
Weitere Angaben auf der englischen Seite des Projekts Donaueschingen Digital.
Besonders hingewiesen sei auf eine exemplarische Studie:
Josef Nolte, Der Landsberger Pfleger und bayrische Rat Schweickhart von Helfenstein (1539-1599) im Lichte seiner Bücher. Ein eruditionsgeschichtlicher Beitrag zur oberdeutschen Adelskultur im Zeitalter der Konfessionsbildung, in: Literatur, Kleriker, Gelehrte. Zur Geschichte der Gebildeten im vormodernen Europa, hrsg. Von Rudolf W. Keck [u.a.], Köln [u.a.] 1995 (= Beiträge zur historischen Bildungsforschung 15), S. 221-244
Der "kulturgeschichtlich so bedeutsame Vorgang der Erudisierung und Kultivierung des Adels" (S. 222) wird an einem Einzelfall, einem Angehörigen der Funktionselite der Gelehrten Räte erkundet: Schweickhart von Helfenstein. Es geht um "eruditiongeschichtliche Beobachtungen": "Damit ist der ganze Umfang der schulischen und außerschulischen Selbstbildung gemeint, dem sich während [...] des 16. Jahrhunderts [...] auch der Adel unterzieht. Nur daß dieser bis dahin der gelehrten Bildung eher weniger zugewandte Stand durchaus ein eigenes Bildungsprofil entwickelt, welches weniger von Graduierung und Professionalisierung, sondern eher von der Kultivierung und Sublimierung des Lebensvollzuges bestimmt ist und mithin gerade die Lebensmuster der Antike - vermittelt durch den Humanismus und die Renaissance - zu adaptieren trachtet. Demgemäß ist werde der Stellenzugang noch die spezifische Verwendbarkeit sondern vor allem die Beteiligungs- und Konversationsfähigkeit sowie die Daseinsgestaltung und die Muße Ziel solcher Verfeinerungsvorgänge""(S. 222). Quellengrundlage des Aufsatzes sind die bei einer Durchsicht des Altbestandes der Hofbibliothek Donaueschingen ermittelten Bücher des Schweickhart von Helfenstein aus der schwäbischen Grafenfamilie, aus deren Besitz "eine bedeutende Menge wertvoller Bücher" in Donaueschingen stammt (S. 223). Auch die "geringsten Benutzerspuren und Besitzvermerke" werden als "lebensgeschichtliche Informationen" angesehen. "Dabei verdichten sich die bisherigen Kenntnisse über das Leben Schweikharts zu einer immer genaueren Kenntnis seiner inneren Biographie und es tritt uns ein Mensch vor Augen, der für seinen Stand und seine Welt in hohem Maße repräsentativ ist" (S. 223).
Der Sohn des Hof- und Kriegsmannes Georg von Helfenstein und der Maria Bowart von Gomegnies (Belgien) war von 1575 bis zu seinem Tod 1599 bayerischer Pfleger zu Landsberg, wo er die Jesuiten förderte. Nolte charakterisiert kurz die mit Besitzeinträgen und Datierungen (1561-1598) versehenen Bücher des Adeligen, der nur eine literarische Arbeit, die Übersetzung der Legende von Barlaam und Josaphat (postum gedruckt in Konstanz 1603), fertigstellte (S. 238f.). Schweickharts Buchbesitz - erwähnt werden 28 Titel - wird mit den geistigen Interessen der anderen Mitglieder seiner Familie verglichen (S. 240-243). Die Helfensteiner zeichnen sich durch ihre kulturellen Interessen aus und werden zu "maßgeblichen Trägern des geistlichen Lebens im schwäbischen Raum" (S. 243). Noltes Resümee: "Aufgrund des hier angetroffenen Befundes kann für die oberdeutsche Adelskultur zwischen Humanismus und Frühbarock am Beispiel des Schweikhart von Helfenstein abgelesen werden, daß sich der hohe Adel auch im Zeitalter der zunehmenden Konfessionalisierung noch traditionsgebunden, daß heißt eher idealistisch als politisch verhält, und daß die Angehörigen dieser Schicht auch im Umbruch der gesellschaftlichen Situation ihren Dienst immer noch in der Rolle des 'miles christianus' und 'advokatus ecclesiae' zu erfüllen suchen." Schweikhart zeichne sich "als gegenreformatorischer Religionsprotektor im Landsberger Gebiet aus" und rüste "sich auch als Laie mit allen Waffen, die ihm in diesem Kampf zustatten kommen können. Dazu gehören vorzüglich seine Bücher. Seine Bibliothek erscheint uns deshalb nicht nur als sein Refugium sondern auch als das Arsenal des christlichen Ritters, der in veränderten Zeiten mit neuartigen Waffen zu kämpfen sucht".
Ergänzung: Drei von Nolte nicht genannte Inkunabeln Schweikharts wurden 1994 versteigert (Lots 52, 61, 110).
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Die Bibliothek Josephs von Laßberg ist ein Kulturdenkmal!
1855 gingen aus dem Besitz des Freiherrn Joseph von Laßberg 11.000 Druckwerke und über 260 Handschriften an die Fürstlich Fürstenbergische Hofbibliothek zu Donaueschingen über - die bedeutendste Erwerbung der Bibliothek im 19. Jahrhundert.

Joseph Freiherr von Laßberg (1770-1855) war eine der bedeutendsten Gestalten der frühen, von der Romantik geprägten Germanistik. Aus Begeisterung für das deutsche Mittelalter und um die wissenschaftliche Erforschung der nationalen Geschichte zu fördern, suchte Laßberg aus der großen Masse des durch die Umwälzungen nach 1800 versprengten Kulturguts so viel wie möglich aufzukaufen. Er war sozusagen ein privater Denkmalschützer. "Lassen Sie uns", schrieb er 1820 an seinen Freund Brenken, "jeder an seinem Orte, sammeln und bewaren, was wir aus der Flut der Zeiten zu retten vermögen". [Nachtrag: Dazu ein Zitat aus dem schönen Marbacher Magazin (Sonderheft 82/1998 [ Titelblatt mit Bildnis] ): Joseph Freiherr von Laßberg (1770-1855). Imaginierte Lebensformen des Mittelalters, bearb. von Ulrich Gaier/Helmut Weidhase, S. 45f. "Die Kunstschätze und Archive, die Handschriften und alten Drucke der zum Teil noch aus dem Mittelalter stammenden und oft kontinuierlich weitergeführten Klosterbibliotheken wurden sinn- und gedankenlos verschleudert, da das Mittelalter weder geschätzt noch durch eine kompetente Mediävistik erschlossen war. All dies entstand ja erst in diesen Jahren, und Laßberg war einer der ersten, die konsequent für eine Neubewertung und Bewahrung der mittelalterlichen Tradition eintraten. Wenn also die alten Wappen und Bilder im Rittersaal gereinigt, die Glasgemälde aus dem Konstanzer Dominikanerkloster in der Burgkapelle verwendet, alte Möbel, Kunstschätze, Bücher gesammelt wurden und der in den Räumen wohnende Mensch einer bewahrten Kultur seinen Atem gab und zugleich durch ihre Umgebung in die Pflicht genommen wurde, dann entstand hier eine Lebensform der bewahrten Werte, des behutsamen Umgangs mit Dingen und Menschen [...]".]
Ein wichtiges Motiv für den Verkauf seiner Bibliothek, die neben den Handschriften auch elftausend Druckwerke umfaßte, an den von ihm verehrten Fürsten war die geschlossene Übernahme der ganzen Sammlung. Bereits 1845 schrieb Laßberg an Franz Pfeiffer: "Am liebsten würde ich meine Handschriften (jetzt schon weit über 200) in Stuttgart, auch mir die Hauptstadt meines geliebten Schwabenlandes sehen, aber ich kann sie von den gedrukten Büchern, ohne diesen zu schaden, nicht trennen". 1853 schlug er ein preußisches Kaufangebot für die Handschriften ab und betonte, "daß ich die Handschriften nicht von den Büchern und Urkunden zu trennen gedenke". Auch für den Käufer, Fürst Karl Egon III. von Fürstenberg, war, wie er am 26. Juli 1853 an den Karlsruher Archivdirektor Mone schrieb, ein Zerreißen der Laßbergschen Sammlungen, undenkbar: "Sie werden es natürlich finden, daß ich einen großen Wert darauf lege, daß dieselben nicht zersplittert werden und ungetrennt unserem Schwabenland erhalten bleiben" (alle Briefzitate nachgewiesen: K. Graf, Badische Heimat 75, 1995, S. 321 mit Anm. 5).
Laßbergs Bibliothek muß daher, seinem eigenen Verständnis folgend, als Ganzes, nämlich als "wissenschaftlicher Apparat" eines frühen Altertumsforschers sowie als "museale", dem Rettungsgedanken verpflichtete Sammlung verstanden werden. Durch die in den Bänden angebrachten Signaturschildchen und Besitzvermerke ist sie eindeutig rekonstruierbar, wobei Laßbergs Eintragungen selbst, wie beispielsweise aus dem Versteigerungskatalog der Inkunabeln von 1994 hervorgeht (S. 298), besondere wissenschaftliche Bedeutung zukommt. [Nachtrag, dem Landesdenkmalamt am 26.5.1999 per Fax zugeleitet: Aus dem Aufsatz von E. Johne, Die alten Kataloge der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek zu Donaueschingen, in: Zeitschrift des deutschen Vereins für Buchwesen und Schrifttum 4 (1921), S. 58-78, geht S. 77f. hervor, daß ein Katalog der Bibliothek Laßbergs aus den gesammelten Titelstreifen rekonstruierbar ist. S. 78 heißt es darüberhinaus: "Die Laßbergschen Bücher sind heute noch auf den ersten Blick zu erkennen, da sie am unteren Teil des Rückens die alte Regalnummer in einem römischen Zahlzeichen, und die fortlaufende Nummer in arabischen Ziffern, also wie im Katalog, tragen".] Unter den bei Sotheby's versteigerten Frühdrucken waren 31 Laßbergiana; zuvor hatte das Land Baden-Württemberg im "Vorverkauf" nur neun Stücke aus der Bibliothek Laßbergs erworben. Nachdem die Handschriften - mit Ausnahme der berühmten, zum nationalen Kulturgut zählenden Laßbergschen "Nibelungenhandschrift" - in Landeseigentum übergegangen sind und die Inkunabeln versteigert wurden, muß in Donaueschingen der größte Teil jener 11000 Druckschriften noch vorhanden sein, die 1853 mit Kaufvertrag in fürstenbergischen Besitz übergingen. Diese verteilten sich (nach E. Johne, in: Joseph von Laßberg, 1955, S. 392f.) auf vier große Abteilungen: Theologie ca. 540 Bände, Jus und Cameralia 2700, Medizin und Naturkunde 300, Philosophie 7460 (davon Literatur 3120, Geschichte 2180).
An der herausragenden Bedeutung Josephs von Laßberg, des Schwagers der Annette von Droste-Hülshoff, für die südwestdeutsche Landesgeschichte des 19. Jahrhunderts kann, dies hat nicht zuletzt die 1991 erschienene Monographie von Martin Harris gezeigt, kein Zweifel bestehen. Hingewiesen kann aber auch auf die im Katalog "Unberechenbare Zinsen" enthaltene Abhandlung von Volker Schupp über Laßberg als Handschriftensammler. Bereits die Zeitgenossen rühmten ihn als "Nestor schwäbischer Forschung" (zit. bei Harris S. 128), der Geschichtswissenschaft und Altgermanistik zu verbinden wußte. Besonders der Briefwechsel des Sammlers und Forschers - über 3200 Briefe sind heute noch nachweisbar - zeigt seine außergewöhnlich intensive Verflechtung mit der gelehrten Welt des 19. Jahrhunderts und insbesondere mit den auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg und im Bodenseeraum wirkenden Historikern, Literaten und Germanisten. Doch nicht nur der schriftliche Nachlaß, auch die ihm geschenkten oder von ihm erworbenen Bände seiner in Eppishausen und Meersburg zusammengetragenen Bibliothek legen Zeugnis ab von der kaum zu überschätzenden Bedeutung Laßbergs für die sogenannte "Altertumsforschung" seiner Zeit.
Nicht nur aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen besteht an der geschlossenen Erhaltung seiner einzigartigen Bibliothek ein öffentliches Interesse, sondern auch aufgrund ihrer überörtlichen Bedeutung und den besonderen Beziehungen zum Kulturbereich des Landes Baden-Württemberg. Diese ergeben sich einerseits aus der überragenden landesgeschichtlichen Bedeutung des Sammlers, andererseits aus der starken inhaltlichen Ausrichtung der Sammlung auf Geschichte und Literatur des schwäbischen Raums. Nachdem es sich bei Laßberg um eine der wichtigsten Persönlichkeiten der deutschen Germanistik in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts handelt, ist zugleich von einer Eigenschaft seiner Bibliothek als national wertvolles Kulturgut auszugehen.
Der Ausverkauf der Hofbibliothek in den Jahren nach 1999
Die bislang letzte Auktion: Am 26. September 2002 versteigerte Bloomsbury über 500 Bücher aus Donaueschingen. Nach wie vor gilt meine Bitte:
An alle öffentlich zugänglichen Bibliotheken, Archive, Museen usw. ergeht der dringende Appell, möglichst viel aus der Donaueschinger Bibliothek zu retten. Eigentümer ehemals Donaueschinger Bücher bitte ich um Kontaktaufnahme. Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
Eine Projektskizze des geplanten Projekts Donaueschingen digital und ein Beitrag zum kulturpolitischen Hintergrund (Historisches Bucherbe in Gefahr) ist hier verfügbar (Text). Siehe auch: Klaus Graf, Kulturgutsverlust und virtuelle Rekonstruktion. Das Projekt "Donaueschingen Digital", in: AKMB-News 6 (2000), H. 2, S. 3-8.
English information: Donaueschingen Digital - a draft.
Zum Erwerb des Nibelungenlieds (Informationen) und zur Karlsruher Ausstellung (mit gutem Begleitband) liegt ein Kommentar (mit Literaturangaben und Internethinweisen) von mir vor (7.3.2001).
Das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main präsentiert eine Auswahl seiner Neuerwerbungen aus Donaueschingen (ca. 500 Bände) auf einer sehenswerten Seite.
Eine kleine Bildergalerie zum Projekt "Donaueschingen Digital" war online. Die Bilder sind entschwunden, nur die Seite selbst ist von archive.org archiviert worden - ich suche eine neue Lösung (10.11.2001)!
Vom 7. April bis 28. Oktober 2001 fand im Bodman-Haus zu Gottlieben (Thurgauer Literaturhaus) eine Ausstellung zu Joseph von Laßberg (1770-1855) und seiner Bibliothek statt (Ankündigung). Kontakt: Kantonsbibliothekar Heinz Bothien. Es erschien dazu ein empfehlenswerter Begleitband, zu dem ich eine Besprechung geschrieben habe. Laßberg lebte ja lange Jahre in Eppishausen im Thurgau.
Auch die Badische Landesbibliothek widmete Laßberg vom 17.2. bis 12.4.2001 eine Ausstellung (Beschreibung).
Empfehlenswert ist die Lektüre eines Laßberg-Aufsatzes von Klaus Gantert, der als Volltext von der Berliner Staatsbibliothek angeboten wird. Von Gantert liegt eine Monographie zu den Berliner Ankaufsplänen der Bibliothek des Gelehrten vor (erschienen 2001).
Die offiziellen Auktionen bei den Auktionshäusern Reiss in Königsstein und Peter Kiefer in Pforzheim sind zwar vorbei - die letzte fand bei Reiss am 25. April 2001 (Nr. 76) statt -, doch dürften in den nächsten Jahre sehr viele Stücke im Antiquariatshandel auftauchen.
Die bisherigen Auktionstermine von Büchern der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek Donaueschingen (gekennzeichnet als "Fürstenbibliothek aus Süddeutschland"):
20. Oktober 1999 bei Reiss (Nr. 68, 1101 Nummern)
3.-5. Februar 2000 bei Kiefer (Nr. 40, 6002 Nummern)
3./4. Mai 2000 bei Reiss (Nr. 70, 1731 Nummern)
18./19. Mai 2000 bei Kiefer (Nr. 41, 6753 Nummern).
5.-7. Oktober 2000 bei Kiefer (Nr. 42 Teil I, 5981 Nummern)
24. Oktober 2000 bei Reiss (Nr. 73, 1471 Nummern)
25. April 2001 bei Reiss (Nr. 76, 763 Nummern)
Drei gedruckte Kataloge liegen von Bernard Shapero vor. (Heritage-Angebote via
Bibliofind)
Als gut 6000 Nummern aus der Hofbibliothek, darunter über 330 Bände aus der Bibliothek Josephs von Laßberg, vom 3. bis 5. Februar 2000 bei Peter Kiefer in Pforzheim unter den Hammer kamen, war besonders zu rühmen das Engagement der Thurgauischen Kantonsbibliothek Frauenfeld, die sich dank einer finanziellen Zuwendung eines Mäzens aus dem Thurgau über 200 Lassberg-Bände sichern konnte.
Daneben engagierte sich die Badische Landesbibliothek Karlsruhe,
vertreten durch die Leiterin der Handschriftenabteilung, Frau Dr. Ute
Obhof, im Jahr 2000 sehr beim Erwerb von Laßbergiana. Bei den Mai-Auktionen erwarb sie 396 Bände. Presseberichten zufolge hat das Land Baden-Württemberg dafür 1,1 Millionen DM aufgewandt. Bereits im August 1999 hatte das Land für 2,9 Millionen DM den 3612 Hand- und 3920 Druckschriften umfassenden Musikalienbestand der Hofbibliothek erworben
(Näheres). Vom 20.9. bis zum 25.11.2000 wurden hundert der neuerworbenen Stücke in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe ausgestellt.
Die erste Versteigerung aus der
Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek Donaueschingen hatte
am 20. Oktober 1999 bei Reiss in Königsstein stattgefunden. Versteigert wurden gut 1100 Drucke, darunter etwa 300 aus dem Besitz von Joseph von Laßberg. Nur ein kleiner Teil davon konnte für öffentliche Institutionen gesichert werden
(Näheres).
Eine Petition an den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg in Sachen Hofbibliothek Donaueschingen (bis 20.9.1999) hatte ca. 1100 Unterschriften erbracht, die per Fax oder im Original Prof. Dr. Volker Schupp (Freiburg) zugeleitet wurden, und mehr als 400 Beitrittserklärungen via Mail. Herzlichen Dank an alle Unterzeichner!
Im Internet nachlesbar ist mein Artikel Donaueschingen: Ausverkauf total in: Laurentius 1999/2.
In einem Leserbrief schrieb Privatdozent Reinhart Siegert (Freiburg): Wer dieser Bibliothek als Gutachter die Denkmaleigenschaft abgesprochen hat, muss entweder ein Ignorant - oder aber ein Interessenvertreter gewesen sein..
Ein ausführlicher Artikel in der ZEIT vom 2.9.1999 von Christof Siemes unterrichtet über die Hintergründe.
Die endgültige Zerstörung der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek in Donaueschingen als Ensemble begann im Juni 1999
(siehe auch: Süddeutsche Zeitung vom 16.7.1999, Seite 15). Ein internationales Konsortium aus
Heritage (Los Angeles) und Shapero (London) verteilte im Sommer 1999 die Buchbestände.
Weiteres in einem Artikel im Südkurier vom 29.6.1999. Zur Diskussion im Sommer 1999 in bibliothekarischen Mailinglisten siehe die Listenarchive von
INETBIB und
LIB-L
sowie von der amerikanischen Liste ExLibris. Eine kleine Auswahl mit einem Diskussionsbeitrag von Alf Luedtke und mir (in H-SOZ-U-Kult) und einigen
Provenienzinformationen zum Buchbestand wird zugleich hier dokumentiert.
Aus der Sicht des Laßbergforschers erläutert der Freiburger Germanist Volker Schupp in der Stuttgarter Zeitung vom 26. Juli 1999, welcher wissenschaftliche Verlust aus der Zerschlagung eines Kulturdenkmals resultiert. Deutliche Worte über das Versagen der Landesregierung fand in der Badischen Zeitung vom 20.10.1999 der gleiche
Autor.
Eine vollständige Dokumentation des Artikels von Felicitas von Lovenberg "Was übrigbleibt - Das Schicksal der Fürstlichen Hofbibliothek in Donaueschingen" in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. Juli 1999, Seite 41 wurde von der FAZ nicht genehmigt. Ein Leserbrief von mir zum Artikel erschien am 4. August. Auszug:
Kommt die Forderung nach der Bewahrung des Gesamtbestands auch zu
spät, so könnte durch entschiedenes Handeln der für die Forschung
eingetretene Verlust noch abgemildert werden. Erstens: Es ist eine
virtuelle Rekonstruktion der Hofbibliothek als Gesamtheit in Form einer
Datenbank (Donaueschingen digital) anzustreben, in der die bereits
vorliegenden und die noch im Antiquariatshandel erreichbaren
Informationen zu den individuellen Eigenheiten der ehemals
Donaueschinger Bücher zusammenzutragen wären. Zweitens: Durch
koordinierte gemeinsame finanzielle Anstrengung des
Landes-Baden-Württemberg, der wissenschaftlichen Bibliotheken im
Oberrhein- und Bodenseeraum sowie weiterer öffentlicher Institutionen
muss so viel wie möglich des erhaltenswerten Altbestands, insbesondere
natürlich der Lassbergschen Bibliothek, angekauft werden. Bei diesen
Ankäufen sollte es, anders als bei den Erwerbungen anlässlich des
beklagenswerten Inkunabelverkaufs von 1994 (FAZ vom 28. Juni 1994), der
unter anderem die erhaltenen Reste der Klosterbibliothek der Villinger
Franziskaner (90 Bände) in alle Winde zerstreute, nicht primär um das
Füllen von Lücken in den Landesbibliotheken gehen, sondern um die
Bewahrung der gewachsenen Büchersammlungen (Provenienzen), die den
besonderen Wert dieses einzigartigen Gesamtkunstwerks ausmachten.
Die Verantwortlichen für diesen Skandal: das
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, das
Wissenschaftsministerium und die
Fürstenbergische Verwaltung.
Wer sich mit mir für den Schutz von diesem und anderem Kulturgut einsetzen möchte, ist herzlich eingeladen, sich bei mir zu melden: per
e-mail oder telefonisch: 02606/2165 bzw.
0177-4880893 - FAX 089 2443 50091 (via mail).
Eine wertvolle Geschichtsquelle wurde schon zerstört, als am 1. Juli 1994 die Inkunabelsammlung der traditionsreichen Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek zu Donaueschingen versteigert wurde. Siehe oben!