Der adel dem purger tregt haß

Feindbilder und Konflikte zwischen städtischem Bürgertum und landsässigem Adel im späten Mittelalter

© Klaus Graf 1998

Referat auf dem Kolloquium "Adelige und bürgerliche Erinnerungskulturen des Spätmittelalters und der Frühneuzeit" im Rahmen des SFB 434 "Erinnerungskulturen" am 20.11.1998


Als im Jahr 1480 eine stattliche Anzahl von überwiegend bäuerlichen Zeugen zu den Rechtsverhältnissen der Schafweide zu Lautern östlich von Schwäbisch Gmünd befragt wurde, wußten etliche nicht ihr genaues Alter anzugeben. Wann ihr Erinnerungsvermögen einsetzte, datierten sie mit der Nennung allgemein bekannter Ereignisse, die im kollektiven Gedächtnis ihrer Zeitgenossen besonders verankert gewesen sein müssen. Ein Bauer aus Lauterburg gedachte "der vinsternuß und dess grossen sterbens". Ein anderer aus Unterkochen verwies auf den Armagnakeneinfall im Elsaß. Ein Schafknecht erinnerte sich an einen Blitzschlag in den Turm der Schwäbisch Gmünder Johanniskirche. Der alte Bantz von Mögglingen sagte aus, "er sye ee elter dann das mann vor Hochenzollern gelegen sy", und auch Lienhard Protolf bestimmte sein Alter nach diesem Ereignis, der Belagerung der Burg Hohenzollern durch ein Aufgebot der Reichsstädte und Württembergs 1422/1423. An erster Stelle aber steht der etwa dreißig Jahre zurückliegende Städtekrieg von 1449/50, der in den Aussagen von nicht weniger als acht Zeugen erwähnt wird. Adam von Lautern genannt Wyser gab beispielsweise zu Protokoll: "er sy als alt als der stettkrieg gewesen sy" [Anm. 1].

Der große kriegerische Konflikt zwischen den Fürsten und dem Bündnis der oberdeutschen Reichsstädte, den man wohl zu Recht als grundsätzliche Auseinandersetzung über die Macht der Reichsstädte in der politischen Ordnung des Reichs wertet, hat sich also in die Erinnerung einfacher Bauern tief eingeprägt. Die traumatisierende Wirkung der Niederlage auf die städtischen Obrigkeiten wird man nicht zu gering zu veranschlagen haben. In den Städtechroniken artikuliert sich das städtische Unterlegenheitsgefühl deutlich. So heißt es in einer anonymen ostschwäbischen Chronik über die Vorgeschichte des Städtekriegs: Bei dem neu gewählten König Friedrich III. beklagten sich etliche Edelleute, daß sie zu Zeiten König Sigmunds, von dem der Autor sagt, er habe die Städte liebgehabt, von den Reichsstädten geschädigt und ihre Schlösser gebrochen worden seien. Die Städte wurden verurteilt, etliche der Burgen zu bezahlen und etliche wiederaufzubauen. Für den Chronisten war das "wider got und des richs recht. Sydher gewann des richs straß nie gu+oten frid und ist der ra+uber me dann vor. Owe fúrstlich e+er und gerechtikait des wirdigen adels, wol druckst du dich und verhengst das groß úbel zu+o nyd den richstetten" [Anm. 2]. Ein Bund der Fürsten, Herren und Edle habe die Städte von Meer zu Meer, von Aufgang der Sonne bis zum Untergang der Sonne unrechtmäßig bekriegt. König Friedrich, der als unvernünftig gescholten wird, habe das gegen alles Recht zugelassen. Allgemeine Zeitklage, das Empfinden, in ungetreuen, geschwinden und bösen Zeitläuften zu leben, und Fürstenangst verschmelzen auch bei dem Augsburger Burkhard Zink, der die Einnahme der Reichsstadt Donauwörth durch Herzog Ludwig den Reichen von Bayern-Landshut im Jahr 1460 so kommentiert: "o der großen falschhait und untreu, und alle poshait hat überhand genommen und reichsnot überall" [Anm. 3].

Doch nicht nur in den Chroniken begegnet Fürstenangst und Adelshaß. Aus den städtischen Korrespondenzen in den Jahren vor dem Städtekrieg läßt sich eine Atmosphäre der ständigen Angst erschließen, die sich im wesentlichen aus Gerüchten und Übertreibungen nährte und nach dem Losschlagen der Fürstenkoalition geradezu hysterische Züge annahm. In der einen Stadt wird der Besuch eines württembergischen Büchsenmeisters registriert - bereitet er etwa eine Belagerung vor? In anderen Städten weiß man von verdächtigen Truppenansammlungen auf dem Land. Die Städtefeinde sind allgegenwärtig, und der sich neutral gebende Adel um die Stadt ist natürlich ihr heimlicher Bundesgenosse. Mitunter möchte man von einer wahnhaft verzerrten Wahrnehmung sprechen. Politische Geschichte und Mentalitätsgeschichte, verstanden als Geschichte kollektiver Einstellungen und Stereotype, sind hier aufs engste ineinander verschränkt. Wenn ich die damals stattfindende Auseinandersetzung zwischen Städten und Adel - durchaus anachronistisch - einen "Kalten Krieg" nenne, so kommt es mir bei diesem (notwendigerweise hinkenden) Vergleich auf folgende Kennzeichen eines kalten Kriegs an: - das Block- und Lagerdenken mit ideologischer Polarisierung - ein festes Feindbild (Stereotyp) vom jeweils anderen Lager, wobei man dem Feind das Schlimmste zutraut - die Aufrüstung beider Lager (ideologisch und real) - und die Eskalation durch unzureichende Kommunikation, durch wechselseitiges Mißtrauen und Mißverständnisse.

Im Städtekrieg standen sich zwei Blöcke gegenüber: Reichsstädte und Adel, oder wie es in einer Nürnberger Chronik heißt: "die herrn und aller adel [...] wider all reichstet" [Anm. 4]. Joseph Morsel hat in einer inspirierenden Studie die provozierende These aufgestellt, der "Adel" sei eigentlich erst im 15. Jahrhundert entstanden. Sein Ausgangspunkt ist eine verblüffende lexikalische Beobachtung: Erst seit etwa 1400 gibt es Belege für die Bezeichnung des gesamten Adels (vom Fürsten bis zum Edelknecht) mit dem Wort "adel". Mit der diskursiven Entstehung des Adels war ein soziopolitischer Formierungsprozeß verbunden, in dem die Abgrenzung gegenüber den Städten eine maßgebliche Rolle gespielt hat. Morsel setzt das Auftauchen des Terminus "adel" für die Gesamtheit der Adeligen ab etwa 1440 in Franken und Schwaben sowie am Oberrhein mit den sich damals verstärkenden Spannungen zwischen den Städten einerseits und Fürsten und Adeligen andererseits in Beziehung. Dem "Kalten Krieg" zwischen Städten und Adel korrespondierte eine "diskursive Polarisierung": d e n Städten stand nun d e r Adel gegenüber [Anm. 5]. Die zunehmende Distanz zu den Städten und die Ausgrenzung der Stadtbürger als Nichtadelige führte zu einer sozialen Homogenisierung der Aristokratie.

Dem adelsfeindlichen Diskurs in den Städten korrespondierte der städtefeindliche Diskurs im Adel. Beide Diskurse müssen als komplementär verstanden werden. Kommunikatives Handeln, das auf die negative Wahrnehmung des Verhaltens der jeweils anderen Seite reagierte, konnte Konflikte eskalieren lassen. Sowohl der Adel als auch die Städte agierten als Interaktionsteilnehmer in einem Klima des Mißtrauens vor dem Hintergrund wechselseitiger Vorurteile, Aversionen und Feindbilder.

Für Markgraf Albrecht von Brandenburg, den Hauptinitiator des Städtekriegs, waren die Städte der Inbegriff des Bösen. In einer Propagandarede legte er im Jahr 1450 seine Kriegsziele dar. Es gehe ihm auch um die Unterstützung des gemeinen Adels und der Geistlichkeit, die von den Städten seit langer Zeit gewalttätig und hochmütig unterdrückt und geschädigt würden. Er unterstellte den Städten, sie wollten durch ihre Gleichmacherei die Ständeordnung zerstören und die "ding dartzu bringen, das der furst dem burger und der maist dem minsten glich wurd" [Anm. 6].

Publizistischen Flankenschutz erhielt der Markgraf von dem Dichter Michel Beheim in Form einer gehässigen Fabel. Ein Esel habe ein Löwenfell gefunden, das er sich überstreifte, und begonnen, nach Adel zu streben. Doch sein Meister habe ihn an den langen Eselsohren erkannt und den Esel, der ein Löwe sein wollte, zu seinem Dienst zurückgeprügelt. Mit dieser Eselei meinte Beheim, wie er erläutert, "der stet volk", die Städter, die sich gegen Fürsten und Herren auflehnen wollen. Ihr Übermut bringe ihnen keinen Nutzen. Meister der Städte sei der edle Fürst Markgraf Albrecht von Brandenburg, dessen Tugenden der Dichter preist. Es wäre auch reiner Hohn, meint Beheim, wenn die Bauern in den Städten Gewalt über die Fürsten hätten [Anm. 7].

Ein Schlagwort dominiert den städtefeindlichen Diskurs: die polemische Gleichsetzung der Stadtbürger mit Bauern. Noch im 16. Jahrhundert sind für den Zimmernchronisten die Reichsstädter die "stolzen, eingemaurten pauren" [Anm. 8]. Bürger und Bauer, wußte ein auch polemisch gebrauchtes Sprichwort, scheidet nichts als die Mauer. Regelmäßig warfen im 15. Jahrhundert die adelsfreundlichen Publizisten den Städtern Hochmut und Stolz vor. In einem wohl 1449 während des Städtekrieges entstandenen Lied formuliert ein Autor, der sich hinter dem beziehungsreichen Namen "Bauernfeind" versteckt [Anm. 9]:

Den richsteten den ist nit zu getrüwen.
kein bederman sal uf sie büwen.
sie überheben sich der hohen müren.
sie achten aller herren nicht
und sint doch filzgeburen.

Ein anderes Städtekriegs-Lied wandte sich gegen die Selbstbezeichnung der Reichstädte als "das Reich". Diese nennen sich "das römisch reich und sind sie doch nur pauren" [Anm. 10].

Etwa ein halbes Jahrhundert früher verfaßte ein Bernhard von Uissigheim ein umfangreiches Gedicht über den sogenannten Würzburger Städtekrieg, der mit der Niederlage der nach Autonomie strebenden Stadt Würzburg in der Schlacht von Bergtheim im Jahr 1400 sein Ende fand. Die aufständischen Städter werden mit einem literarischen Muster aus der höfischen Dichtung des 13. Jahrhunderts diffamiert: Der Autor nennt sie explizit "Nithartes knechte" [Anm. 11] und zeichnet sie nach dem Vorbild der Bauerntölpel aus den Liedern Neidharts. Sonja Kerth kommentiert: "Das Neidhartbild macht es möglich, alle Gegner der bischöflich-adligen Partei als törichte, blinde und betrunkene Bauern abzustempeln, obwohl die Würzburger Bürger klare politische Ziele gegen den Bischof verfolgten. Die immer wieder anschaulich demonstrierte Mischung aus Torheit, Verschlagenheit und Brutalität gegen Andersdenkende, der immerwährende Hochmut und schließlich die Feigheit im Kampf ergeben sich fast zwangsläufig aus der Identifikation der Würzburger mit Neidhartknechten, und sie werden sich am Ende genauso zwangsläufig blutige Nasen holen wie die Bauern der Neidharttradition" [Anm. 12]. Handschriftlich überliefert ist der Text im übrigen ausschließlich in Codices des 16. Jahrhunderts. 1527 wurde er sogar gedruckt, um nach dem Bauernkrieg - die Stadt Würzburg schloß sich ja den Bauern an - den Unterlegenen erneut als politisches Exempel vorgehalten zu werden. Traditionsbildung also in doppelter Hinsicht: Das Lied greift auf die ältere Neidhartüberlieferung zurück und wird selbst über hundert Jahre später aufgegriffen und aktualisiert.

Ein bemerkenswertes Zeugnis für die zeitgenössische Wahrnehmung der wechselseitigen Aversionen zwischen Adel und Städten ist von der Forschung bislang nicht beachtet worden. Mit einer Ausnahme: Wenn ich recht sehe, ist bis jetzt nur Klaus Schreiner auf den in der Münchner Handschrift Cgm 4930 aus dem dritten Viertel des 15. Jahrhunderts, entstanden im nordbayerischen Raum, enthaltenen literarischen Text "Klage des Adels über die Bürger und deren Verteidigung" aufmerksam geworden. Schreiner spricht allerdings wohl irrig von einer "von einem adligen Autor verfaßten Streitschrift" [Anm. 13]. Hauptkritikpunkt des Adels ist die Territorialpolitik der städtischen Ober- und Führungsschicht: "Nu clagt die naturlich herschafft des adels uber die hohen búrger in den stetten, wie daz sie sich untercziehen tringen und abkawffen der fursten herschafft, stet, sloß, lant, leut und gut [...] und pawen darein festen und sloz und wellen selbs herschen, richter und edel sein" (fol. 20r). Sie würden damit gegen ihre Bürgerpflichten und insbesondere die bürgerliche Einigkeit und den gemeinen Nutzen verstoßen. Die Bürger sollen innerhalb der Stadtmauer bleiben und dort ihren Geschäften nachgehen. Die Reichsbürger verweisen darauf, daß es ihnen erlaubt sei, Herrschaften zu erwerben, und kontern mit dem Vorwurf neuer Zölle, Abgaben und Geleitgebühren. Der Adel wolle mit Neid, Haß und Hochmut die Untertanen des Reichs verderben und versklaven wie dies die Heiden tun und das Reich zertrennen. Als Glieder des Reichs, dürften die Bürger Friede schaffen und sich gegen alle Friedbrecher wenden. Ausdrücklich wird die Tugendadellehre für die bürgerliche Argumentation in Anspruch genommen. Die Bürger berufen sich auf den "adel, der do kumpt auß tugent, die ein gab ist auß got, von natur in die stet und auß den stetten urspru+englich gewurczelt" (fol. 21r). Adel ist somit nicht nur exklusiv dem Landadel vorbehalten; er ist ein gesellschaftlicher Grundwert, der auch in den Städten gedeiht. Die anschließenden Verse des Papstes, des Kaisers und der Kurfürsten - es wird ja ein Prozeß vor ihnen als den obersten Richtern fingiert - treffen eigentlich keine Entscheidung - der Streit bleibt somit offen. Der Text diskutiert das Problem, er nimmt selbst nicht Partei, auch wenn ich geneigt bin, aufgrund der Reihenfolge der Parteivorträge den Urheber eher im städtischen Lager zu verorten. Man wird dem unbekannten Autor wohl eine vermittelnde Position unterstellen dürfen, die für mehr Zurückhaltung bei dem Ankauf ländlicher Herrschaften durch Stadtbürger plädiert.

Eindeutig städtefeindlich gesinnt ist dagegen der früheste literarische Versuch, die gegenseitige Feindschaft zwischen Städten und Edelleuten historisch zu erklären. In einem Dialog aus dem Jahr 1520 führt der fränkische Ritter und bekannte Humanist Ulrich von Hutten die Tatsache, daß die "edelen den stättischen feyndt sein" auf die Abkehr vom Autarkieprinzip der Frühzeit zurück. Die luxusliebenden und trägen Kaufleute hätten sich in den ummauerten Städten verschlossen, und der einzige Weg, ihnen zu schaden, sei die Räuberei. Einer der Gesprächspartner billigt diese Praxis ausdrücklich, da so die "weychen wollüstiger" in Furcht gehalten würden [Anm. 14]. Hier sind es also nicht die Herrschaftsansprüche, sondern der luxuriöse Lebensstil der "Pfeffersäcke", mit dem die notorische Städtefeindschaft des Adels begründet wird. Wiederholt führten die Zeitgenossen den Haß des Adels auf die Stadtbürger auf die als bedrohlich empfundene ökonomische Überlegenheit der Städte zurück. Mit einer Welt, in der das Geld der Bürger und nicht ritterlich-höfische Tugenden regierten, mochten sich viele Adlige nicht abfinden. 1480 konstatierte ein Augsburger Gesandter: "nu ist es ain alter haß, das der adel dem reichthum in stetten widerwertig ist" [Anm. 15].

Im zweiten Teil meines Beitrags möchte ich mich nun der Frage zuwenden, welche Rolle die jeweiligen Erinnerungskulturen von Stadt und Adel bei der Ausbildung und Tradierung der Feindbild-Diskurse spielten. In welchen Erinnerungsmedien wurden die Konflikte erinnert, welche Geschichten und Erzählungen kolportierte man über sie?

Ich beginne mit einem Erinnerungsmedium, das in besonderem Maße geeignet war, auf die städtische Öffentlichkeit zu wirken. Ich meine die sogenannten Schlachtengedenktage, also die jährliche rituelle Vergegenwärtigung einstiger Siege und Niederlagen, gescheiterter Belagerungen und mißglückter nächtlicher Überfälle [Anm. 16]. Sie waren weitverbreitet; ich kenne derzeit an die sechzig deutsche Städte von Itzehoe bis Konstanz, die solche Memorien begangen haben - nicht eingerechnet sind die ungleich bekannteren Schlachtjahrzeiten der Schweizer Städte. Bis ins 18. Jahrhundert beging man in Nördlingen Jahr für Jahr die Erinnerung an einen Überfall der benachbarten Grafen von Öttingen, der Anfang 1440 geplant gewesen sein soll, der sich möglicherweise aber nur in der Einbildung der Nördlinger Ratsherrn abgespielt hat. Bei der aus diesem Anlaß angeordneten jährlichen Predigt an das Stadtvolk, die im 18. Jahrhundert "Saupredigt" hieß, weil ein Schwein die Stadt gerettet haben soll, wurden die städtischen Grundwerte beschworen und das Banner der städtischen Freiheit hochgehalten [Anm. 17].

In Speyer gedachte man am Severinstag eines niedergeschlagenen Bürgeraufstands und gescheiterten Überfalls auf die Stadt im Jahr 1330. Der Zimmernchronist notiert im 16. Jahrhundert, daß man am Vortag in der Stadt ausrufen ließ: "Morgen wurt der tag, an dem Speur verraten ward" [Anm. 18]. Man wollte also größtmögliche Öffentlichkeit erzielen. Der adelige Chronist kommt auf dieses Ritual zu sprechen, weil er zuvor die Geschichte von einem listig abgewehrten nächtlichen Überfall auf die Stadt Pfullendorf erzählt hat. Die von ihm zusätzlich angeführte Basler Parallele ist als Basler "Mordnacht" wohlbekannt [Anm. 19]. Den sogenannten Schweizer Mordnacht-Überlieferungen, Geschichten über mit besonderer List abgewehrte nächtliche Überfälle auf Städte, die mehrheitlich aus dem 16. Jahrhundert stammen, könnte man etliche deutsche Beispiele zur Seite stellen. Viele der Schweizer Überlieferungen sind Fiktionen; nachträglich hat man vorhandene Bräuche "historisiert" und als Gedenkfeste ausgegeben, oder aber es wurden gängige Erzählmotive über die wundersame Rettung der Stadt an einen historischen Kern angelagert.

Die Bösewichter stehen in solchen Fällen fest: Es sind Fürsten und Adelige, von denen die Freiheit der Stadt bedroht wird. So berichtet eine Konstanzer Chronik von einem nächtlichen Überfall des berüchtigten Städtefeinds Hans von Rechberg auf die kleine Bodensee-Reichsstadt Buchhorn (aufgegangen im heutigen Friedrichshafen) im Jahr 1454. Ein Bauer entdeckte das Vorhaben, drei Helfer Rechbergs wurden in der Stadt gefangengenommen und gestanden die geplanten Untaten. Sie wurden gevierteilt und ihre Teile ans Tor gehängt. Aus einem städtischen Satzungsbuch geht hervor, daß derjenige, der die Tat vereitelt hat, jährlich auf Lebenszeit einen Scheffel Getreide erhalten sollte. Eine Prozession am Jahrtag, dem Felixtag, wurde angeordnet, an der sechs Mann aus jeder Zunft und aus jedem Haus eine Person teilnehmen mußten. Darüberhinaus wurde der Felixtag zum Feiertag erklärt, an dem das Spielen und insbesondere das Kartenspiel verboten war [Anm. 20].

Bereits am Anfang des 16. Jahrhunderts reflektierte der hessische Chronist Johannes Nuhn über die Auswirkungen eines Schlachtengedenktags auf die Konfliktparteien. In der Vitalisnacht 1378 scheiterte ein Überfall des Abts von Hersfeld auf die Stadt Hersfeld. Die Bürger gelobten eine jährliche Prozession. "Nun mag", schreibt Nuhn, "Stifft und statt nimmermehr so eins werden, von wegen der Procession erneuert sich auf den tag aller unwillen, gleichwie sich alte wunden erfrischen" [Anm. 21]. Das versöhnliche Erinnern, das die einstigen Gegensätze im trauernden Gedenken an die gemeinsamen Toten aufhebt, ist, wenn mich mein Eindruck nicht trügt, eine sehr moderne Erscheinung.

Schlachtengedenktage waren vor allem ein städtisches, ein genossenschaftlich-gemeindliches Phänomen; für die Erinnerungskultur des Adels besaßen sie allenfalls marginale Bedeutung. Was den nichtfürstlichen Adel betrifft, so sind mir überhaupt keine Beispiele bekannt.

Unterstützt wurden die städtischen Schlachtendenktage nicht selten durch Bilder, Gegenstände und Erinnerungszeichen, tatsächliche oder nur in Erzählungen imaginierte Spuren der einstigen Konflikte. Noch heute vorhanden ist der Eisenhut eines der adeligen Eindringlinge, die am Vitalis-Abend die Mauern von Hersfeld übersteigen wollten. Er hing früher am Rathaus. Obwohl Erhard von Engeln, so ebenfalls Nuhn, zuvor neun Städte erstiegen hatte, streckte ihn ein Armbrustschütze nieder [Anm. 22]. Zum Ritual des Schlachtengedenktages in Kyritz, dem Bassewitzfest, gehörte es, daß der Bürgermeister jährlich in die Rüstung des Ritters Bassewitz, der 1381 die Stadt einnehmen wollte, schnitt. Sie wurde zusammen mit seinem großen Schwert im Rathaus aufbewahrt [Anm. 23]. Einen Käfig, worin man den "Raubgrafen" von Regenstein gefangengehalten haben will, zeigt man noch in Quedlinburg.

Auf adeliger Seite ist diesen anschaulichen Konflikt-Wahrzeichen wenig gegenüberzustellen. In den Kirchen fürstlicher Residenzen mochten bei kriegerischen Auseinandersetzungen und Fehden erbeutete Städtebanner zu sehen sein, aber den städtischen Zeugnissen vergleichbare Denkmale sind mir so gut wie nicht bekannt. Ich möchte nur auf zwei Beispiele eingehen, die jüngst auch von Renate Neumüllers-Klauser in ihrem Beitrag über die Schlachten-Memoria in der Festschrift Schwarzmaier besprochen wurden [Anm. 24].

In der Oberhofenkirche zu Göppingen, einer ehemaligen Stiftskirche, gilt ein monumentales Wandgemälde dem Totengedenken der auf württembergischer Seite Gefallenen in der Schlacht bei der Plienshalde auf den Fildern bei Esslingen. Es handelt sich um einen Sieg im November 1449, also im Städtekrieg - "by der Niderlegung der Stätt von dem Bundt" sagt die Inschrift [Anm. 25]. Außer den neun gefallenen Rittern und Knappen sind Maria und der Ritterpatron Georg dargestellt. Das ehrende Gedenken steht zwar im Vordergrund, doch konnte das Bild auch als Denkmal eines Sieges über die Reichsstädte betrachtet werden. Ein vergleichbares Wandbild existiert im gleichfalls württembergischen Marbach. Es erinnert an eine Fehde mit der Pfalz im Jahr 1460 und wurde früher durch den an einem Haken angebrachten Rest eines erbeuteten Feldzeichens medial ergänzt.

Viel zu wenig wissen wir über ein anderes Medium der adeligen Erinnerungskultur: über Bildteppiche. Daß Pfalzgraf Friedrich der Siegreiche seine Siege auf ihnen verewigen ließ, mag auf das Vorbild der burgundischen Hofkultur zurückgehen [Anm. 26]. Erinnert sei nur an die 1384/86 entstandene Tapisserie zum Gedenken an die Schlacht von Roosebeke [Anm. 27]. Auf den Konflikt mit den Städten bezieht sich ein nur in Inventaren nachweisbarer Bildteppich, der an die Niederlage der Reichsstädte und insbesondere Frankfurts im ersten großen Städtekrieg bei Kronberg 1389 erinnerte und bereits 1432 in einer Erbteilung der Herren von Kronberg als "das gewirckt duoch das der stridt heisset" erscheint [Anm. 28]. Es liegt nahe, das familiengeschichtliche Andenken, zu dem im 16. Jahrhundert ein auf der Burg verwahrtes Historienbild trat, mit dem Selbstverständnis der Adelsfamilie zusammenzubringen: die Erinnerung an den Sieg über die Städter als Kristallisationspunkt der eigenen Identität.

Gewiß ist bei Bildteppichen mit großen Überlieferungsverlusten zu rechnen, doch scheint es mir nicht sehr plausibel, daß es viele vergleichbare Beispiele historischer Darstellungen auf Textilien gegeben hat. Zu streichen ist jedenfalls, wenn mir diese Abschweifung erlaubt ist, das angebliche deutsche Seitenstück zum Teppich von Bayeux, das durch die Literatur seit Betty Kurths Monographie von 1926 geistert und jüngst noch von Heide Wunder in ihrem Aufsatz mit dem hübschen Titel "'Gewirkte Geschichte': Gedenken und Handarbeit" herangezogen wurde [Anm. 29]. Der angeblich um 1100 von Herzogin Elisabeth von Teck gewebte und später in Alpirsbach befindliche Teppich mit Darstellungen aus dem ersten Kreuzzug ist mit Sicherheit eine Erfindung des Zimmernchronisten im 16. Jahrhundert [Anm. 30], der die frühe Geschichte seiner Familie schamlos mit fiktiven Begebenheiten ausgeschmückt hat, oder aber vielleicht schon seines Onkels Graf Wilhelm Werner von Zimmern.

Wendet man sich den schriftlichen Fehde-Erinnerungen zu, so dominiert auch hier eindeutig die städtische Seite. Den vielen Klagen in der städtischen Historiographie über die adeligen Räuber entsprechen in den Selbstzeugnissen des Adels, die ja erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts allmählich einsetzen, verhältnismäßig wenige Bemerkungen über Fehden mit den Städten, etwa in der Chronik der kurpfälzischen Adelsfamilie der Landschad von Steinach. In diesem wohl im letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts entstandenen Werk heißt es von Dieter Landschad von Steinach, dem Vater des Chronisten, er sei alsbald "aller Reichsstett feindt" gewesen wegen Wolf Horneck, dem die Städte sehr Unrecht getan hätten [Anm. 31]. Die bekannte Autobiographie des Götz von Berlichingen, in dem seine Fehden im Mittelpunkt stehen [Anm. 32], ist jedenfalls die Ausnahme.

Für den Bereich des Geschäftschriftguts mag ein Hinweis auf die früh einsetzende städtische Buchführung über die Taten der sogenannten "Raubritter", also der adeligen Fehdegegner und "Städtefeinde" genügen [Anm. 33]. Zwischen Acht- bzw. Verfestungsbüchern, Schadensverzeichnissen und Aufzeichnungen über Fehdehandlungen besteht ein enger Sachzusammenhang. Diese Geschäftsbücher sind als sachbezogene Dossiers über Konflikte zugleich auch Geschichtsbücher, indem sie geschichtliche Erfahrungen als Exempla und Präzedenzfälle im Medium der Schrift aufbewahrten. Zwischen der Unterrichtung der Mitwelt, die man auch als Herstellung von Öffentlichkeit bezeichnen könnte (auch wenn diese meist verwaltungsintern blieb), und der - gleichsam "historiographischen" - Aufzeichnung besonders denkwürdiger Straftaten für die Nachwelt läßt sich keine scharfe Grenze ziehen.

Wenn ein Herr von Buchenau mit Blick auf die verhasste Nürnberger Obrigkeit hoffte: "Berlinger" - gemeint ist Götz von Berlichingen - "wirt uns wol auß dem pluttbuch bringen" [Anm. 34], so wird damit auf die als schwarze Bücher oder Blutbücher bezeichneten städtischen Aufzeichnungen über Strafverfahren gegen Abwesende angespielt. Mitunter konnten solche Eintragungen fehdeführende Adelige den Kopf kosten. Besonders Nürnberg tat sich mit der Hinrichtung gefangener Adeliger als Landfriedensbrecher hervor, weshalb die Nürnberger im fränkischen Adel als Bluthunde geschmäht wurden [Anm. 35].

Über die Nutzung der Schriftlichkeit durch adelige Fehdeführer ist noch zu wenig bekannt. Man wird jedoch annehmen dürfen, daß Geschichten und Gerüchte über die Untaten der Städte und ihren verhassten "kurzen Prozeß" vor allem im Medium der Mündlichkeit kursierten. Während die Städte "schwarze Listen" ihrer Feinde führten, denen sie bei Bedarf warnende Beispiele entnehmen konnten, und Stadtchroniken in Exempla narrativ vergegenwärtigte historische Erfahrungen vermittelten, mangelt es auf adeliger Seite an archivalischen Quellen, die über die Tradierung und Weitergabe der einschlägigen Erfahrungen mit der städtischen Fehdepraxis und Strafjustiz Auskunft geben könnten. Daß Erinnerungen an frühere Ereignisse und Begebenheiten auch auf adliger Seite eine wichtige Rolle gespielt haben, geht aus dem Umstand hervor, daß mitunter eine Generation zwischen dem Anlaß und dem Ausbruch der Fehde lag. Wenn in einer Weltchronik zum Jahr 1340 berichtet wird, die Reichsstädte hätten bei einem Feldzug gegen Brenztalburgen auf einer Burg nur einen jungen Edelmann im Alter von 16 Jahren mit zwei Knechten angetroffen, die sie enthauptet hätten, worauf sie "mit eren" wieder nach Hause gezogen seien [Anm. 36], so ist das "mit eren" wohl nur bittere Ironie. In der Erinnerung adeliger Kreise dürften solche und ähnliche Geschichten aufbewahrt und beim Weitererzählen wohl auch in der Art einer "Greuelpropaganda" ausgeschmückt worden sein. Mit Blick auf solche Erinnerungen könnte man mit Karl-Sigismund Kramer vom "boshaften Gedächtnis" [Anm. 37] sprechen, das vergangene wirkliche oder vermeintliche Untaten registrierte.

Städtefeindliche Fehden waren wohl nicht selten Racheakte für die politische Justiz und den "kurzen Prozeß" der Städte. So endet ein um 1520 gedrucktes Lied von dem 1465 oder 1466 in Ulm hingerichteten Hamann von Reischach, dem abgesagten Feind der Stadt, mit einem Hinweis auf die Rachepflicht des Sohns des Täters. An die Ulmer Obrigkeit gewandt, heißt es [Anm. 38]:

das kindlein in der wiegen leit
das noch kein wort kan sprechen,
seinen vater den mu+oß es rechen!

Das Gnadenbitten durch Erzherzogin Mechthild von Österreich, die bekannte Literaturpatronin, war ergebnislos geblieben. Der Zimmernchronist erzählt sogar, die Ulmer hätten, um ihr die Bitte nicht abschlagen zu müssen, Hamann zum einen Tor hinausgeführt, gerade als sie zum anderen Tor eingeritten sei [Anm. 39].

Eine eigene Untersuchung würde die adelsfreundliche Publizistik verdienen, die vor dem Buchdruck vor allem in Form von Liedern und Sprüchen greifbar ist. Daß diese Medien tatsächlich zu einer weiten Verbreitung adeliger Positionen beigetragen haben, kann nicht zweifelhaft sein. Eine literarische Debatte über das schlechte Image der Adeligen als Straßenräuber setzt allerdings erst in der Reformationszeit, nämlich mit der Ritterschaftsbewegung des Jahres 1523 ein. Heftige Angriffe auf die Städte enthält die in diesem Jahr erschienene "Entschuldigung des Adels zu Franken". Den Städten wird in diesem Dialog vorgeworfen, sie würden den Schwäbischen Bund beherrschen und mit ihrem Eigennutz und ihren großen Handelsgesellschaften die allergrößten Tagräuber und Wucherer unterstützen [Anm. 40]. Außerdem mokiert sich der Autor über die mediale Präponderanz der Städte, nämlich ihre Angewohnheit, ihren Ruhm allenthalben auszubreiten, ob begründet oder nicht. Die Abbildungen vom Bund gebrochenen Burgen seien im Druck verbreitet und verschickt worden "zu+o einem wunder, als hetten sy die Türcken veriagt" [Anm. 41].

Das Fazit kann also nur lauten: Fragt man nach breiter Resonanz und Öffentlichkeitswirksamkeit, so ist die Erinnerungskultur der Städte der Gewinner des Kampfs um die Erinnerungshoheit. Sie hatten und haben noch die bessere Presse, denkt man etwa an den im wissenschaftlichen Diskurs offenbar nicht ausrottbaren Raubritterbegriff. In den frühneuzeitlichen Stadtchroniken wurden die spätmittelalterlichen Konflikte tradiert, und auch in den fast nur von bürgerlichen Gelehrten verfaßten Geschichtswerken dominierte die Sicht der städtischen Seite. Die Aversionen zwischen Adel und Städten aber bestanden weiter. In Samuel Pufendorfs 1667 erschienener Schrift über die Verfassung des deutschen Reiches heißt es im Abschnitt über die Gegensätze der Stände, der Wohlstand der Städte errege den Neid der Fürsten, der Adel verachte die Bürger und einige Fürsten erblickten in der städtischen Freiheit gleichsam einen Vorwurf gegen ihre Herrschaft: "So entstehen überall Neid, Verachtung, Kränkungen, Argwohn und verborgene Ränke" [Anm. 42].

Den Beitrag der Traditionsbildung bei der Verfestigung der Animositäten wird man nicht zu gering zu veranschlagen haben. Nicht erst im 18. Jahrhundert, als die Aufklärer voll Abscheu auf die Zeit des mittelalterlichen Faustrechts zurückblickten, hat man Burgruinen nachträglich als "Raubschlösser" gedeutet und die einst dort ansässigen Adeligen somit einmal mehr als Räuber stigmatisiert. Um 1800 kam das Schlagwort vom "Raubritter" auf, nachdem bereits Geschichtswerke und Ritterromane das Thema der räuberischen Ritter und Placker populär gemacht hatten. Erstmals nachgewiesen ist der Begriff Raubritter ausgerechnet in einem Ritterroman aus dem Jahr 1799 mit dem bezeichnenden Titel: "Der Raubritter mit dem Stahlarme oder der Sternenkranz eine Geistergeschichte". Die Raubrittersagen in den Sagensammlungen sind das Resultat der aufklärerischen Adelskritik und der in den Ritterromanen faßbaren Mittelalter-Rezeption, sie sind alles andere als über viele Jahrhunderte tradierte Konflikt-Erinnerung.

Am Schluß drängt sich Ihnen vielleicht eine Frage auf: Wo bleibt das Positive? Waren der städtefeindliche Diskurs des Adels und der adelsfeindliche Diskurs der Städte nicht einfach nur Bestandteil der jeweiligen Propaganda, die lediglich im Kontext aktueller Konflikte instrumentalisiert wurde? Wäre nicht auch ein Hinweis auf das überwiegend friedliche und gutnachbarliche Miteinander von Stadt und landsässigem Adel und insbesondere von nichtautonomer Territorialstadt und Adel wichtig gewesen? Nicht nur die weit fortgeschrittene Zeit und die Befürchtung, die Diskussion meines Vortrags könnte sonst allzu lustlos geraten, hindert mich daran, diesen Einwänden durch ein ausgewogenes Schlußwort, das die Rolle der Feindbild-Diskurse beim Verhältnis von Stadt und Adel zu relativieren hätte, Rechnung zu tragen. Denn nach wie vor tendiert die politische Ereignisgeschichte dazu, diskurs- und wahrnehmungsgeschichtliche Befunde zu übergehen und alles Atmosphärische, etwa Ängste und Kommunikationsstörungen oder auch die im Rahmen dieses Kolloquium besonders wichtige Traditionsbildung, weitgehend auszublenden. Meiner Überzeugung nach hatten die hier besprochenen Feindbild-Diskurse sehr wohl erhebliche Auswirkungen auf das politische Handeln. Mit anderen Worten: Ich möchte eine strategische Nutzung der städte- und adelsfeindlichen Argumente nicht leugnen, aber zugleich darauf insistieren, daß die Ratsherren und ihre adeligen Gegenspieler beides waren: souverän handelnde und kühl kalkulierende Politiker einerseits und Gefangene ihrer Ängste und Feindbilder andererseits.

Anmerkungen

[1] Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 210. - Das Zitat im Titel nach Rochus von Liliencron, Die historischen Volkslieder der Deutschen, Bd. 2, Leipzig 1866, S. 504 Nr. 234, V. 130. - Das folgende greift auf Formulierungen und Ergebnisse von zwei früher publizierten Aufsätzen zurück: Klaus Graf, Feindbild und Vorbild. Bemerkungen zur städtischen Wahrnehmung des Adels, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 141 (1993), S. 121-154; Die Fehde Hans Diemars von Lindach gegen die Reichsstadt Schwäbisch Gmünd (1543-1554). Ein Beitrag zur Geschichte der Städtefeindschaft, in: "Raubritter" oder "Rechtschaffene vom Adel"? Aspekte von Politik, Friede und Recht im späten Mittelalter, hrsg. von Kurt Andermann, Sigmaringen 1997, S. 167-189. Hier gebe ich nur die allernötigsten Belege und Hinweise. [zurück]

[2] Fortsetzung der "Gmünder Kaiserchronik", Niedersächsische Staats- und UB Göttingen Cod. Ms. theol. 293, fol. 106ra-106rb. [zurück]

[3] Die Chroniken der deutschen Städte Bd. 5, Leipzig 1866, S. 220. [zurück]

[4] Die Chroniken der deutschen Städte Bd. 2, Leipzig 1864, S. 137. [zurück]

[5] Joseph Morsel, Die Erfindung des Adels. Zur Soziogenese des Adels am Ende des Mittelalters - das Beispiel Franken, in: Nobilitas. Funktion und Repräsentation des Adels in Alteuropa, hrsg. von Otto Gerhard Oexle und Werner Paravicini, Göttingen 1997, S. 312-375, hier S. 342. [zurück]

[6] Zitiert nach Eberhard Isenmann, Reichsstadt und Reich an der Wende vom späten Mittelalter zur frühen Neuzeit, in: Mittel und Wege früher Verfassungspolitik, hrsg. von Josef Engel, Stuttgart 1979, S. 9-223, hier S. 51f. Anm. 131. [zurück]

[7] Die Gedichte des Michel Beheim, hrsg. von Hans Gille und Ingeborg Spriewald, Bd. 2, Berlin 1970, S. 640-642 Nr. 318; vgl. Katja Scheel, Die Städtekriege in der politischen Lyrik des späteren Mittelalters, in: Leuvense Bijdragen 85 (1996), S. 303-346, hier S. 325f. [zurück]

[8] Zimmerische Chronik. Nach der von Karl Barack besorgten zweiten Ausgabe hrsg. von Paul Herrmann, Bd. 1, Meersburg/Leipzig 1932, S. 283. [zurück]

[9] Thomas Cramer, Die kleineren Liederdichter des 14. und 15. Jahrhunderts, Bd. 1, München 1977, S. 66 Str. 11. [zurück]

[10] Liliencron Bd. 1, Leipzig 1865, S. 417. [zurück]

[11] Liliencron Bd. 1, S. 170 Nr. 40, V. 453. [zurück]

[12] Sonja Kerth, Der landsfrid ist zerbrochen. Das Bild des Krieges in den politischen Ereignisdichtungen des 13. bis 16. Jahrhunderts, Wiesbaden 1997, S. 25. [zurück]

[13] Klaus Schreiner, Religiöse, historische und rechtliche Legitimation spätmittelalterlicher Adelsherrschaft, in: Nobilitas, S. 376-430, hier S. 391. [zurück]

[14] Ulrichs von Hutten Schriften, hrsg. von Eduard Böcking, Bd. 4, ND Aalen 1963, Zitate S. 292, 295. [zurück]

[15] Isenmann, S. 16 Anm. 28. [zurück]

[16] Vgl. Klaus Graf, Schlachtengedenken in der Stadt, in: Stadt und Krieg, Sigmaringen 1989, S. 83-104; Schlachtengedenken im Spätmittelalter. Riten und Medien der Präsentation kollektiver Identität, in: Feste und Feiern im Mittelalter, hrsg. von Detlef Altenburg, Jörg Jarnut und Hans-Hugo Steinhoff, Sigmaringen 1991, S. 63-69; Die Crailsheimer Stadtfeier, in: Mitteilungsblätter des Crailsheimer Historischen Vereins 12 (1997), S. 33-42. [zurück]

[17] Vgl. Hans Christoph Rublack, Eine bürgerliche Reformation: Nördlingen, Gütersloh 1982, S. 11-25. [zurück]

[18] Zimmerische Chronik, Bd. 1, S. 210. [zurück]

[19] Vgl. Hans Rindlisbacher, Mordnächte in der Eidgenossenschaft. (Begriff, Überlieferung, Typologie), masch. Lizentiatsarbeit Basel 1979, S. 50, 77. Vgl. allgemein immer noch Ludwig Tobler, Die Mordnächte und ihre Gedenktage, in: Derselbe, Kleine Schriften zur Volks- und Sprachkunde, hrsg. von J. Baechtold und A. Bachmann, Frauenfeld 1897, S. 79-105. [zurück]

[20] Philipp Ruppert, Die Chroniken der Stadt Konstanz, Konstanz 1891, S. 284. [zurück]

[21] Senckenberg, Selecta iuris [...], Bd. 3, Frankfurt a. M. 1735, S. 411. [zurück]

[22] Ebd., S. 390. [zurück]

[23] Codex diplomaticus Brandenburgis, hrsg. Adolph Friedrich Riedel, Bd.I.1, Berlin 1838, S. 363. [zurück]

[24] Renate Neumüllers-Klauser, Schlachten und ihre 'memoria' in Wort und Bild, in: Bild und Geschichte. Studien zur politischen Ikonographie. Festschrift für Hansmartin Schwarzmaier zum fünfundsechzigsten Geburtstag, hrsg. von Konrad Krimm und Herwig John, Sigmaringen 1997, S. 181-196. [zurück]

[25] Die Deutschen Inschriften Bd. 41: Die Inschriften des Landkreises Göppingen, bearb. von Harald Drös, Wiesbaden 1996, S. 47 Nr. 65. [zurück]

[26] Die Flersheimer Chronik. Zur Geschichte des XV. und XVI. Jahrhunderts, hrsg. von Otto Waltz, Leipzig 1874, S. 16; Annelise Stemper, Die Wandteppiche, in: Ottheinrich Gedenkschrift, hrsg. von Georg Poensgen, Heidelberg 1956, S. 141-171, hier S. 159. [zurück]

[27] Vgl. Birgit Franke, Tapisserie - "portable grandeur" und Medium der Erzählkkunst, in: Kunst der burgundischen Niederlande. Eine Einführung, hrsg. von Derselben und Barbara Welzel, Berlin 1997, S. 121-139, hier S. 123f. [zurück]

[28] Wolfgang Ronner, Das Assenheimer Bild von Frankfurts Niederlage 1389, in: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst 61 (1987), S.97-105, hier S.104. [zurück]

[29] Heide Wunder, 'Gewirkte Geschichte': Gedenken und Handarbeit. Überlegungen zum Tradieren von Geschichte im Mittelalter und zu seinem Wandel am Beginn der Neuzeit, in: Modernes Mittelalter. Neue Bilder einer populären Epoche, hrsg. von Joachim Heinzle, Frankfurt a. M./Leipzig 1994, S. 324-354. [zurück]

[30] Zimmerische Chronik Bd. 1, S. 106. [zurück]

[31] Friedhelm Langendörfer, Die Landschaden von Steinach, Diss. Heidelberg 1971, S. 187. [zurück]

[32] Helgard Ulmschneider, Götz von Berlichingen: Mein Fehd und Handlungen, Sigmaringen 1981. [zurück]

[33] Vgl. dazu künftig mehr in meinen Aufsatz: Das leckt die Kuh nicht ab. "Zufällige Gedanken" zu Schriftlichkeit und Erinnerungskultur der Strafgerichtsbarkeit. [zurück]

[34] Helgard Ulmschneider, Götz von Berlichingen. Ein adeliges Leben der deutschen Renaissance, Sigmaringen 1974, S. 94. [zurück]

[35] Ebd., S. 47. [zurück]

[36] Deutsche Übersetzung der Flores temporum, Stadtarchiv Augsburg Schätze Nr. 121, Teil II, fol. 191 (Abschrift 15. Jh.). Wiedergabe der Notiz bei Klaus Graf, Beiträge zur Adelsgeschichte des Heubacher Raums, in: Heubach und die Burg Rosenstein, Schwäbisch Gmünd 1984, S. 76-89, 405-409, hier S. 406 Anm. 23. [zurück]

[37] Vgl. z.B. Karl-S. Kramer, Zur Problematik der rechtlichen Volkskunde, in: Bayerisches Jahrbuch für Volkskunde 1962, S. 50-66, hier S. 55. [zurück]

[38] Geschichtliche Lieder und Sprüche Württembergs, hrsg. von Karl Steiff und Gebhard Mehring, Stuttgart 1899-1912, S. 50 Nr. 13 Str. 23. [zurück]

[39] Zimmerische Chronik, Bd. 1, S. 418. [zurück]

[40] Flugschriften zur Ritterschaftsbewegung des Jahres 1523, hrsg. von Karl Schottenloher, Münster 1929, S. 105. [zurück]

[41] Ebd., S. 106. [zurück]

[42] Samuel Pufendorf, Die Verfassung des deutschen Reiches, übers. von Horst Denzer, Stuttgart 1976, S. 120 (Kap. 7 § 9). [zurück]

[ Stadt Adel Region ]